Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz entstanden. Sebastian Gutknecht ist ab sofort ihr erster Direktor.
Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juliane Seifert, hat am 8. Juni Sebastian Gutknecht als ersten Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in sein Amt eingeführt. Mit dem am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes ist die BzKJ aus der bisherigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entstanden.
Juliane Seifert:
„Mit Sebastian Gutknecht erhält die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eine fachlich erfahrene Leitung, die sich der gewachsenen Bedeutung der Behörde annehmen wird. Größte Aufgabe ist es jetzt, den modernisierten Kinder- und Jugendmedienschutz umzusetzen, der im neuen Jugendschutzgesetz beschlossen wurde. Dabei wünsche ich Sebastian Gutknecht gutes Gelingen und viel Erfolg.“
Sebastian Gutknecht war zuletzt Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen. Seit 2008 hat er die Obersten Landesjugendbehörden in der Kommission für Jugendmedienschutz vertreten. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz und zum Jugendschutzrecht. Gutknecht folgt auf die ehemalige Vorsitzende der BPjM Martina Hannak.
Sebastian Gutknecht:
„Der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz kommt aufgrund der erfolgreichen Reform des Jugendschutzgesetzes eine wichtige Rolle dabei zu, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen", erklärte der neue Direktor, Sebastian Gutknecht. „Ich freue mich, den modernisierten Kinder- und Jugendmedienschutz in die Praxis umzusetzen."
Über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit Sitz in Bonn ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Mit dem neuen Jugendschutzgesetz wurden systemische Anbietervorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesysteme) zur Eindämmung von Interaktionsrisiken wie beispielsweise Cybergrooming, Cybermobbing und Kostenfallen eingeführt. Die BzKJ wacht über die Einhaltung dieser Pflichten und ist zur Verhängung empfindlicher Bußgelder (bis zu 50 Millionen Euro) befugt. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure, treibt die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes voran und ermöglicht zum Beispiel über die Erkenntnisse und Ergebnisse der Spruchpraxis Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung.
Über die in der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für die Durchführung der Indizierungsverfahren ist die Bundeszentrale weiterhin für die Indizierung jugendgefährdender Medien zuständig.