Forschungsbericht veröffentlicht Studie stellt Optimierungsbedarf bei kindgerechter Gestaltung digitaler Angebote fest

Cover des Abschlussberichts "Kindgerechte Online-Angebote - Zugänge und Orientierung"
Abschlussbericht: Kindgerechte Online-Angebote - Zugänge und Orientierung © BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) veröffentlicht den Abschlussbericht zur Studie „Kindgerechte Online-Angebote – Zugänge und Orientierung". Die Stiftung Digitale Chancen setzte den Forschungsauftrag für die BzKJ um. Die Untersuchung beleuchtet die Nutzung digitaler Angebote durch Kinder im Alter von etwa sechs bis 13 Jahren. Ergänzend wurde geprüft, wie sich Kinder selbst und Erziehungsverantwortliche über digitale Angebote für Kinder informieren.

Die Studie zeigt unter anderem auf, dass Kinder Angebote, die sich gezielt an sie richten und solche, die nicht für Kinder konzipiert sind, parallel nutzen. Bisher kaum ausgeschöpfte Potenziale für kindgerechte Angebote liegen nach wie vor im Bereich der mobilen Nutzung. Das gilt insbesondere für Smartphones und Tablets, die von den Jüngeren vorrangig genutzt werden.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Kinder nutzen digitale Angebote vorwiegend mittels mobiler Endgeräte. Das Prinzip ‚Mobile First‘ wird bei der Gestaltung von Angeboten, die sich an Kinder richten, jedoch nur eingeschränkt umgesetzt. Das führt dazu, dass viele Angebote nicht optimal auf die spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen abgestimmt sind. Die von der BzKJ beauftragte Studie zeigt, dass es neue Ansätze für die kindgerechte Gestaltung digitaler Angebote braucht.“

Der Bericht zeigt, dass die sich entwickelnden Fähigkeiten und das sich im Altersverlauf ändernde Nutzungsverhalten von Kindern in vielen digitalen Angeboten nicht angemessen einbezogen werden. Zahlreiche Angebote sind altersgruppenübergreifend gestaltet. Das führt dazu, dass diese Angebote für jüngere Kinder teilweise überfordernd und für ältere Kinder hingegen wenig ansprechend sind.

Die immer schnelleren technischen Innovationszyklen sind für die Kinderangebotslandschaft ebenfalls herausfordernd, lautet eine Feststellung in der Studie. Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass aktuelle Angebote das Kinderrecht auf digitale Teilhabe nur unzureichend berücksichtigen. Demnach gibt es nur wenige, meist themenspezifische Anwendungen, die Interaktion und Kommunikation von Kindern untereinander fördern.

Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, betont:

„Aus kinderrechtlicher Perspektive ist eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft zu wünschen, die neben dem Schutz auch die Befähigung und das Zugehörigkeitsbedürfnis von Kindern in den Fokus rückt und so ihre vollständige Teilhabe an einer zunehmend von digitalen Medien geprägten Gesellschaft ermöglicht.“

Zentrale Merkmale der Angebotslandschaft wie die Nutzbarkeit über mobile Endgeräte oder die Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe präsentiert die Studie in einer interaktiven Landkarte.

Als gemeinnützige Organisation erforscht die Stiftung Digitale Chancen seit dem Jahr 2002 die gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung und setzt sich für digitale Chancengleichheit ein.

Weltkindertag 2024: „Mit Kinderrechten in die Zukunft“

Unter der Überschrift „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ bietet der bevorstehende Weltkindertag am 20. September eine gute Gelegenheit, auf die digitalen Rechte und Bedürfnisse von Kindern hinzuweisen und eine Diskussion über die notwendige Weiterentwicklung digitaler Angebote anzustoßen.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz setzt sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags dafür ein, dass digitale Angebote für Kinder sowohl den Schutz als auch die Förderung der digitalen Kompetenzen der jungen Generation im Blick haben und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern verbessern.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).