Am 1. Oktober 1973 wurde das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) in Köln errichtet. Das Bundesamt hatte die Aufgabe den Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz durchzuführen. Am 1. Januar 1984 übernahm das Bundesamt als zusätzliche Aufgabe die Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz.
Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehr- und Zivildienstpflicht zum 1. Juli 2011 und der gleichzeitigen Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wurde das Bundesamt in Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) umbenannt und zu einer modernen Dienstleistungsbehörde mit einem großen und vielseitigen Aufgabenspektrum umstrukturiert.
Inzwischen nehmen die mehr als 1500 Beschäftigten des BAFzA vielfältige Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums wahr. Dies sind vor allem die gesetzlichen Aufgaben der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, des Familienpflegezeitgesetzes und des Hilfetelefongesetzes, die Aufgaben als Geschäftsstelle der Conterganstiftung und als Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch sowie die Umsetzung verschiedener nationaler und ESF-Förderprogramme aus den Bereichen Kinder- und Jugend-, Familien- und Seniorenförderung.
Postanschrift: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln
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