Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Ein junges Paar steht schützend hinter einer alten Dame.
© BMFSFJ

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Derzeit sind in Deutschland rund 5 Millionen Menschen pflegebedürftig, ein großer Teil wird zu Hause gepflegt. Die Mehrheit der pflegenden Angehörigen und Nahestehenden ist gleichzeitig erwerbstätig. Das Gesetz über die Familienpflegezeit ermöglicht ihnen, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren.

  • Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums bietet Hilfe und Beratung. Es ist bundesweit von Montag bis Donnerstag derzeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de erreichbar.

  • Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besteht aus 21 Mitgliedern und befasst sich ehrenamtlich mit Fragen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und ihrer gesetzlichen Umsetzung.

  • Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.

  • Familienpflegezeit-Rechner

    Der Familienpflegezeit-Rechner bietet eine erste individuelle Berechnungshilfe für Beschäftigte. (Externer Link)

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