Demokratie lebt von den Menschen, die sich tagtäglich einbringen und für demokratische Werte einstehen. Dieses Engagement fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!". Das Programm fördert seit 2015 deutschlandweit Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt verbessern, Demokratie und Vielfalt fördern und sich gegen sämtliche demokratiefeindliche Tendenzen richten. Dazu gehören diskriminierende Übergriffe ebenso wie Hass im Netz und jede Form von Extremismus.
Anfang 2020 ist das Bundesprogramm "Demokratie leben!" in die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) gegangen. Die Ziele des Bundesprogramms sind: Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend.
Demokratie fördern:
Das Bundesprogramm stärkt das Bewusstsein für demokratische Rechte, fördert die Demokratiebildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In den geförderten Projekten geht es um Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und den Schutz der Menschenrechte. Vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen befähigt werden, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte besser wahrzunehmen.
Vielfalt gestalten:
"Demokratie leben!" will dazu beitragen, allen Menschen ein diskriminierungsfreies Leben zu ermöglichen. Das Bundesprogramm fördert Projekte, in denen Menschen die Anerkennung und Wertschätzung von sowie den Umgang mit Vielfalt üben, außerdem Selbstwirksamkeit erfahren und Konfliktfähigkeit erlernen. Ziel ist es, den Zusammenhalt in einer vielfältigen Demokratie zu stärken.
Extremismus vorbeugen:
Das Bundesprogramm will demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen und Denkweisen zuvorkommen, indem bereits die Entstehung solcher Tendenzen verhindert sowie Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrochen werden.
182 Millionen Euro, mehr als 700 Projekte
Für das Bundesprogramm stehen im Jahr 2023 insgesamt 182 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe fördert das Bundesfamilienministerium derzeit bundesweit über 700 Projekte in verschiedenen Handlungs- und Themenbereichen:
- Handlungsbereich Kommune - "Partnerschaften für Demokratie": In den "Partnerschaften für Demokratie" entwickeln Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland lokale Handlungsstrategien, um Demokratie und Vielfalt zu stärken und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten.
- Handlungsbereich Land - Landes-Demokratiezentren: In jedem Bundesland fördert "Demokratie leben!" die Arbeit eines Landes-Demokratiezentrums. Diese bündeln im jeweiligen Land die Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vielfaltsgestaltung, vernetzen alle relevanten Akteurinnen und Akteure und koordinieren die Angebote der mobilen Beratung, der Opferberatung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung vor Ort.
- Handlungsbereich Bund - Kompetenznetzwerke und -zentren: In dreizehn Kompetenznetzwerken und einem Kompetenzzentrum entwickeln Akteurinnen und Akteure in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention die fachliche Expertise auf Bundesebene zusammen und entwickeln sie weiter. Die geförderten Projektträger organisieren Fachveranstaltungen, Qualifizierungsmaßnahmen und bringen die Entwicklung fachlicher Standards voran. Ziel ihrer Arbeit ist es, aktuelle Herausforderungen in den verschiedenen Handlungsfeldern zu identifizieren und zu bearbeiten.
- Handlungsbereich Modellprojekte: Die in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention geförderten Modellprojekte entwickeln neue, innovative Ansätze für die präventiv-pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern sowie für die Arbeit von Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe. Die entwickelten Methoden und Materialien sollen nach erfolgreicher Erprobung in der pädagogischen Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie in anderen Regelstrukturen eingesetzt werden.
Die Arbeit der Projekte in diesen Handlungsbereichen wird durch verschiedene bereichsübergreifende Maßnahmen ergänzt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Forschungsvorhaben, Begleit- und Unterstützungsprojekte, Projekte der wissenschaftlichen Begleitung und den Innovationsfonds.
Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.