Für den deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats hatte die Bundesregierung drei übergeordnete Schwerpunktthemen gewählt:
- Stärke des Rechts
- Zukunft gestalten
- Du bist Europa
An diese Themen knüpfte das Bundesfamilienministerium mit seinen spezifischen Arbeitsschwerpunkten an. So wurden im Rahmen vielfältiger Veranstaltungen und Konferenzen insbesondere die Themenbereiche Gleichstellung und Schutz von Frauen vor Gewalt, Jugend und Jugendarbeit sowie Rechte und Anerkennung von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI-Personen) in Europa und die Bekämpfung von Hass im Netz in den Blick genommen.
Schwerpunkte des deutschen Vorsitzes
Stärke des Rechts
Mit dem deutschen Vorsitz im Ministerkomitee sollten die Grundprinzipien des Europarats (insbesondere Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) gestärkt werden.
Der Fokus lag dabei auf der besonderen Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie darauf, neue Wege zu erschließen, um den einzigartigen Schutz der Menschenrechte durch den Gerichtshof weiter auszubauen. Im Rahmen des deutschen Vorsitzes setzte sich das Bundesfamilienministerium besonders für die Gleichberechtigung von LSBTI-Personen in ganz Europa ein. Im Zuge von zwei hochrangigen Konferenzen tauschten sich Akteure aus ganz Europa dazu aus, wie die Rechte von LSBTI-Personen weiter gestärkt werden können.
Darüber hinaus fiel das zehnjährige Jubiläum der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - auch bekannt als Istanbul-Konvention - in den Vorsitz. Gemeinsam mit dem Europarat veranstaltete das Bundesfamilienministerium eine Konferenz zur Stärkung und Umsetzung der Istanbul Konvention. Es wurde an die Länder appelliert, die noch keine Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention sind, dem Abkommen beizutreten.
Des Weiteren hat die Bundesregierung die europäische und internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des Vorsitzes gestärkt.
Zukunft gestalten
Der Aufgabe, Menschenrechte im Kontext neuer Technologien und Künstlicher Intelligenz (KI) zu schützen, kommt eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere das weltweite Phänomen der digitalen "Hassrede" stellt eine Herausforderung für alle europäischen Staaten dar. Während des Vorsitzes setzte sich Deutschland intensiv mit dem Thema auseinander und diskutierte in mehreren hochrangigen Veranstaltungen über Maßnahmen, um Hass im Netz einzudämmen. Insbesondere unterstützte Deutschland die Arbeit des Lenkungsausschusses des Europarats für Anti-Diskriminierung, Vielfalt und Inklusion. Sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Parlamentarischen Versammlung und der durch den Europarat initiierten Kampagne "No Hate Speech".
Du bist Europa
Es war ein wesentliches Anliegen Deutschlands, den europäischen Bürgerinnen und Bürgern Europa und den Europarat näherzubringen. Dazu zählte die gezielte Förderung von Aktivitäten des Europarats im Bereich der Jugendarbeit und die Erleichterung des Ideenaustausches zwischen jungen Menschen und Aktiven in der Jugendarbeit. In diesem Sinne führte die "3rd European Youth Work Convention" im Dezember 2020 Menschen aus dem Bereich der Jugendpolitik und Jugendarbeit zusammen, um Ideen auszutauschen, wie Jugendarbeit ausgebaut und umgesetzt werden kann.
Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sichern
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste große europäische Organisation der Nachkriegszeit gegründet, um gemeinsame demokratische Prinzipien in Europa zu entwickeln.
Er hat seinen Sitz in Straßburg (Frankreich) und ist eine unabhängige internationale Organisation. Seit seiner Gründung setzt sich der Europarat für die Wahrung der Menschenrechte und die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie rechtsstaatlicher Grundprinzipien in Europa ein. Sein wichtigstes Instrument ist die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die 1950 unterzeichnet wurde. Die Einhaltung der EMRK wird durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht. Jede Bürgerin und jeder Bürger eines Mitgliedstaates, der sich in seinen Rechten aus der EMRK verletzt sieht, kann vor dem EGMR Klage einreichen.
Ministerkomitee als Entscheidungsorgan des Europarats
Das Ministerkomitee wird von den Außenministerinnen und Außenministern der 47 Mitgliedstaaten gebildet und entscheidet über die Politik des Europarats sowie über die Aufnahme neuer Mitglieder. Es genehmigt den Haushalt und tritt einmal pro Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen.
Den Vorsitz im Ministerkomitee übernimmt jeder Mitgliedstaat im Turnus und für jeweils sechs Monate.