Ministerium Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Kerstin Claus
Kerstin Claus, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs © Barbara Dietl

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Im März 2022 wurde Kerstin Claus das Amt der Unabhängigen Beauftragten übertragen. Kerstin Claus wurde 1969 in München geboren, ist Journalistin und seit 2015 in der Politik- und Strategieberatung im Themenbereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig. Bevor sie das neue Amt antrat, war sie Mitglied im Betroffenenrat des UBSKM. Claus ist als Unabhängige Beauftragte nicht weisungsgebunden. Organisatorisch, personell und finanziell erfolgt die Anbindung beim Bundesfamilienministerium. Der Arbeitsstab des bisherigen Unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig bleibt der neuen Unabhängigen Beauftragten zugeordnet.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Unabhängigen Beauftragten gehören:

  1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  2. Unterstützung der nachhaltigen Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und der Hilfen für betroffene Menschen,
  3. Identifizierung gesetzlicher Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  4. Wahrnehmung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben,
  5. Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland.

Beim Amt der Unabhängigen Beauftragten ist dauerhaft ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der die UBSKM und ihr Team berät. So wird eine strukturierte und kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Seine Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Bundesfamilienministerin berufen und tragen die Anliegen von Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Ende Januar 2016 hat der ehemalige Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhem Rörig, die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Grundlage dafür war der Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015. Die Kommission untersucht Ausmaß, Art und Folgen von Kindesmissbrauch in Deutschland seit 1949. Darunter fällt zum Beispiel Missbrauch in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Die Kommission ist in ihrer Arbeit unabhängig.

Die Kommission möchte Strukturen aufdecken, die sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugend ermöglicht haben, und herausfinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde. Schwerpunkt der Arbeit und zentrale Erkenntnisquelle sind bundesweite Anhörungen von Betroffenen. Bisher sind 1400 vertrauliche Anhörungen von Betroffenen durchgeführt worden und über 500 schriftliche Berichte eingegangen. Zu bestimmten Schwerpunktthemen führt die Kommission öffentliche Hearings und Fachveranstaltungen durch und initiiert und fördert Forschungsprojekte.

Aus ihren Erkenntnissen übermittelt die Kommission Handlungsempfehlungen an die Politik und an die Gesellschaft. In ihrem ersten Bilanzbericht veröffentlichte die Kommission im April 2019 Erfahrungen und Ergebnisse ihrer Arbeit. Die Laufzeit ist am 12. Dezember 2018 vom Bundeskabinett um weitere fünf Jahre bis Ende 2023 verlängert worden.