Internationale Gleichstellungspolitik Gleichstellungspolitik in Europa

Sowohl die Europäische Union (EU) als auch der Europarat setzen sich für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ein.

Die EU ist durch mehrere Artikel im Vertrag über die EU, im Vertrag über die Arbeitsweise der EU sowie in der Charta der Grundrechte dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) arbeiten seit vielen Jahren darauf hin, dass Männer und Frauen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten vor dem Gesetz und im gelebten Alltag gleichgestellt sind.

Das Bundesfrauenministerium setzt sich dafür in den relevanten Gremien des Rates und in allen anderen für die Gleichstellungspolitik wichtigen Expertengruppen und Ausschüssen auf EU-Ebene ein - zum Beispiel im Beratenden Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern der EU-Kommission.