Sowohl die Europäische Union (EU) als auch der Europarat setzen sich für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ein.
Die EU ist durch mehrere Artikel im Vertrag über die EU, im Vertrag über die Arbeitsweise der EU sowie in der Charta der Grundrechte dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) arbeiten seit vielen Jahren darauf hin, dass Männer und Frauen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten vor dem Gesetz und im gelebten Alltag gleichgestellt sind.
Das Bundesfrauenministerium setzt sich dafür in den relevanten Gremien des Rates und in allen anderen für die Gleichstellungspolitik wichtigen Expertengruppen und Ausschüssen auf EU-Ebene ein - zum Beispiel im Beratenden Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern der EU-Kommission.
Gleichstellungspolitik der Europäischen Kommission
Gleichstellungspolitik wurde in der Europäischen Union von 2016 bis 2019 im Rahmen des strategischen Engagements für die Gleichstellung der Geschechter betrieben. Im März 2020 hat die Europäische Kommission ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum von 2020 bis 2025 in Form einer verbindlichen Kommissionsmitteilung vorgestellt. Inhaltlich werden durch die Gleichstellungsstrategie sechs Aktionsschwerpunkte gesetzt:
- Freiheit von Gewalt und Stereotypen;
- Geschlechtergerechte Wirtschaft;
- Gleichberechtigte Führungsverantwortung in der Gesellschaft;
- Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive in EU-Politikmaßnahmen;
- Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in der EU;
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frau weltweit.
Gemeinschaftsprogramm für "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft"
Seit Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 werden transnationale Maßnahmen unter anderem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern durch das EU-Finanzprogramm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" unterstützt. Auch der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen
2010 nahm das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) im litauischen Vilnius offiziell seine Arbeit auf. Das Institut unterstützt die Gleichstellungspolitik der Organe der EU und der Mitgliedstaaten durch gezielte Datensammlung, Datenanalyse und Datenaufbereitung. Zudem unterhält das Institut ein Dokumentationszentrum, in dem Daten, Best-Practice-Beispiele und Materialien zur Förderung der Gleichstellung aus allen europäischen Staaten gesammelt und einsehbar gemacht werden.
Seit 2013 veröffentlicht das EIGE den Europäischen Gleichstellungsindex. Er gründet sich auf sechs Kernbereiche - Arbeit, Geld, Wissen, Macht, Zeit und Gesundheit - und zwei Satellitenbereiche: Gewalt gegen Frauen und sich überschneidende Ungleichheiten. Der Gleichstellungsindex basiert auf den politischen Prioritäten der EU und bewertet die Auswirkungen von gleichstellungspolitischen Strategien in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Zeitverlauf.
Gleichstellungspolitik im Europarat
Seit 2012 wird das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern im Europarat in der Kommission für Geschlechtergleichstellung (Gender Equality Commission, GEC) behandelt. Zeitgleich mit der Einrichtung der GEC startete der Europarat ein übergreifendes Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Transversal Programme for Gender Equality). Ziel des Programms ist, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern von allen Institutionen und Gremien des Europarates gleichermaßen verfolgt wird.
Im März 2018 verabschiedete der Ministerrat die "Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter des Europarates 2018 bis 2023". Strategische Schwerpunkte der Strategie sind:
- Prävention und Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und Sexismus;
- Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt;
- Sicherstellung des gleichen Zugangs zur Justiz;
- Erreichen einer ausgeglichenen Vertretung von Frauen und Männern in der politischen und öffentlichen Entscheidungsfindung;
- Schutz der Rechte von Mädchen und Frauen mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund;
- Gender Mainstreaming in allen Politiken und Maßnahmen.
Am 7. April 2011 wurde die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, vom Ministerkomitee verabschiedet. Deutschland hat die Konvention 2017 ratifiziert, am 1. Februar 2018 trat sie in Kraft. Die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels ist am 1. April 2013 in Deutschland in Kraft getreten, inzwischen befindet sich Deutschland im zweiten Monitoringverfahren zur Umsetzung der Konvention.