Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) wird zehn Jahre alt. Es stellte 2014 einen Meilenstein für die Situation hilfesuchender Schwangerer dar. Seither erhalten Frauen, die sich in einer Notlage befinden oder ihre Schwangerschaft und Mutterschaft geheim halten wollen, Unterstützung durch das Angebot der vertraulichen Geburt.
Anlässlich des Jubiläums hat das Bundesfrauenministerium eine Publikation und einen Film herausgegeben. Darin wird die Arbeit der Beraterinnen gewürdigt: Sie berichten von ihren Erfahrungen und schildern ihre Motivation.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Eine schwangere Frau in Not muss überall schnell und niedrigschwellig Hilfe und Unterstützung finden. Möchte oder muss sie die Schwangerschaft geheim halten, eröffnet das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt seit nunmehr zehn Jahren einen Weg aus der vermeintlichen Ausweglosigkeit. Das ist nur möglich durch starkes Zusammenwirken vieler Akteurinnen und Akteure: Die Beraterinnen des Hilfetelefons, Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstellen, Hebammen, Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Adoptionsvermittlungsstellen, Jugendämtern, Standesämtern und Familiengerichten.
Bei Ihnen allen möchte ich mich herzlich bedanken. Nur durch Ihr Engagement ist es möglich, Schwangere in einer psychosozialen Notlage zu unterstützen und ihre Kinder zu schützen. Das Hilfetelefon 'Schwangere in Not' ist eine wichtige erste Anlaufstelle für einfach zugängliche, kompetente und vertrauliche Hilfe. Zum zehnjährigen Bestehen gratuliere ich ganz herzlich!"
Vertrauliche Geburt als rechtssichere Alternative
Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität zugesichert. Bei einer vertraulichen Geburt begleiten die Beraterinnen die Frauen auch nach der Geburt, um sie bei der Lösung von Konflikten zu unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder sind geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen - ein Aspekt, der von großer Bedeutung für die eigene Identitätsfindung ist.
Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt. Die Gründe, sich für eine vertraulichen Geburt zu entscheiden, sind vielfältig. Seit Einführung der Regelung zur vertraulichen Geburt wurde diese bis April 2024 mehr als 1180 Mal in Anspruch genommen.
Hilfetelefon bietet erste Kontaktmöglichkeit
Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" wurde am 1. Mai 2014 eingerichtet. Es bietet rund um die Uhr anonyme und kostenfreie Hilfe und Unterstützung für Schwangere und ihr Umfeld in Konfliktsituationen. Ausgebildete Beraterinnen stehen jederzeit als Vertrauensperson zur psychosozialen Unterstützung zur Verfügung. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Chat oder E-Mail über die eigens eingerichtete Website.
Seit der Gründung des Hilfetelefons gab es 139.117 Kontakte. Davon wurden insgesamt 52.400 Beratungsgespräche geführt. Neben einer Erstberatung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt wird bei Bedarf an eine Schwangerschafts(-konflikt)beratungsstelle vor Ort weitervermittelt. In diesem Rahmen kann auch eine vertrauliche Geburt in die Wege geleitet werden.