Ministerium Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Gesetzliche Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind

  • Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung von Betroffenen bei einer gütlichen Beilegung, ggf. Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen,
  • Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen,
  • regelmäßige Vorlage eines Berichtes an den Deutschen Bundestag, verbunden mit Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen.

Eine Zusammenarbeit ist gesetzlich vorgeschrieben mit

  • den Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, deren Zuständigkeit berührt ist (zum Beispiel Integrationsbeauftragte, Behindertenbeauftragte),
  • Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind.

Die Antidiskriminierungsstelle wird in ihrer Arbeit durch einen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzten Beirat unterstützt werden, in dem gesellschaftliche Gruppen und Organisationen (z.B. die Tarifpartner) vertreten sind. Alle Bundesbehörden sind der Stelle gegenüber auskunftspflichtig.

Mit in Kraft treten des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), hat auch die unabhängig arbeitende bundesweite Antidiskriminierungsstelle (ADS), die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren Sitz hat, ihre Arbeit aufgenommen. Die Antidiskriminierungsstelle soll Anlaufstelle für alle Menschen sein, die sich wegen der im AGG genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist wie folgt erreichbar:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Telefon: 0800 546 546 5
Beratungssprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr

E-Mail für Beratungsanfragen: beratung@ads.bund.de
E-Mail für allgemeine Anfragen: poststelle@ads.bund.de
Website: www.antidiskriminierungsstelle.de