Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung informieren regelmäßig über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Der Vierte Gleichstellungsbericht widmet sich der "Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation".
Die Folgen des Klimawandels und die Maßnahmen zu seiner Abmilderung werden sich unterschiedlich auf die Lebensrealitäten von Menschen auswirken. Ein entscheidender Faktor ist das Geschlecht. Deshalb muss die Gleichstellung der Geschlechter bei der Betrachtung und Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation mitgedacht werden.
Unter dem Begriff "Sozial-ökologische Transformation" werden zusammengefasst:
- die politischen Maßnahmen zur Eindämmung oder Anpassung an den Klimawandel
- die damit verbundenen notwendigen oder zwangsläufigen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen
Die Sachverständigenkommission übergab ihr Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht am 7. Januar 2025 an Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus.
Zentrale Aussagen des Berichts:
- Die ökologische Krise ist in ihren Ursachen und Auswirkungen eng mit strukturellen Ungleichheiten verbunden und überschneidet sich dadurch mit Gleichstellungsfragen.
- Die bestehenden Ungleichheiten - unter anderem zwischen den Geschlechtern - in Verbindung mit anderen Dimensionen der Ungleichheit bestimmen, wie stark die Menschen von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sein werden und in welchem Maße sie sich dagegen schützen können.
- Es zeigen sich Ungleichheiten darin, wer den Klimawandel verursacht und wer von den Folgen betroffen ist. Zudem sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter verbunden.
- Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet das, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.
Ökologische Transformation gerecht gestalten
Der Bericht zeigt für elf verschiedene Handlungsfelder geschlechterbezogene Folgen des Klimawandels sowie gleichstellungsrelevante Auswirkungen der darauf reagierenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf. Das Sachverständigengutachten betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Das Sachverständigengutachten gibt dafür zahlreiche Handlungsempfehlungen.
Das Gutachten widmet sich zum einen Handlungsfeldern, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel besonders häufig adressiert werden, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren oder auf die klimatischen Veränderungen zu reagieren. Dazu gehören: Energieerzeugung, zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilität, Wohnen und Ernährung.
Zum anderen befasst sich das Sachverständigengutachten mit Handlungsfeldern, die in der Gleichstellungspolitik eine besonders große Rolle spielen. Neben der Gesundheit zählen dazu der Arbeitsmarkt, unter besonderer Berücksichtigung frauendominierter Dienstleistungsbranchen, das Feld Arbeit und Zeit sowie Finanzen. Im letzten Teil des Gutachtens werden institutionelle Mechanismen empfohlen, die eine gleich stellungsorientierte sozialökologische Transformation voranbringen.
Gesellschaftliche Realität abbilden
Neben einer umfassenden Darstellung zum Stand der Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland, wie es der Erste und Zweite Gleichstellungsbericht geleistet haben, können die Gleichstellungsberichte auch Schwerpunkte setzen. So befasste sich der Dritte Gleichstellungsbericht mit geschlechtergerechter Digitalisierung. Auch der Vierte Gleichstellungsbericht hat ein Schwerpunktthema und beschäftigt sich mit den Ursachen und Wirkungen des Klimawandels sowie klimapolitischer Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse.
Bislang erschienene Berichte:
- Vierter Gleichstellungsbericht (2025): "Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation"
- Dritter Gleichstellungsbericht (2021): "Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten"
- Zweiter Gleichstellungsbericht (2017): "Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten"
- Erster Gleichstellungsbericht (2011): "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"
Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung
Die Bundesregierung soll laut eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucksache 17/8879 vom 6. März 2012) sowie des Bundesrates (BR-Drucksache 376/11) einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern vorlegen. Die Gleichstellungsberichte setzen sich zusammen aus einem unabhängigen Sachverständigengutachten und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben konkrete Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Diese Empfehlungen fließen in politische Prozesse ein.