Die Richtlinien der Europäischen Union über Standards für Gleichbehandlungsstellen stärken die Rolle der Gleichbehandlungsstellen und damit den Diskriminierungsschutz in Europa. In Deutschland ist die Gleichbehandlungsstelle die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Grundlagen zur Einrichtung und zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt, das zur Umsetzung der EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen erweitert wird.
Schlichtung bei Diskriminierungsfällen
Der Gesetzentwurf sieht vor, bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Diskriminierungsfällen einzurichten. Jede Person, die diskriminiert wurde und deswegen einen Anspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wie Schadensersatz oder Entschädigung, geltend machen möchte, kann einen Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen. Die Streitbeteiligten können sich im Schlichtungsverfahren mit Unterstützung der schlichtenden Personen, zum Beispiel im Wege einer Mediation, selbst einigen oder die schlichtende Person unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag. So sollen zukünftig Diskriminierungsfälle schnell, unbürokratisch und kostenfrei aufgeklärt werden und eine Lösung zur Beilegung der Streitigkeit gefunden werden.
Bessere Rechtsdurchsetzung
Zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung vor Gericht soll die Möglichkeit einer Prozessstandschaft für Antidiskriminierungsverbände eingeführt werden. Möchte eine Person, die eine Diskriminierung erlebt hat, ihre Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einklagen, kann oder will aber das Gerichtsverfahren nicht selbst durchführen, kann ein Antidiskriminierungsverband nach der vorgesehenen Regelung an ihrer Stelle die Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Recht erhalten, in Diskriminierungsfällen vor Gericht bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellungnahmen abzugeben.
Stärkung der Leistungen der Antidiskriminierungsstelle und besserer Zugang
Durch neue Regelungen zu den Angeboten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sollen von Diskriminierung Betroffene dort bessere und leichter zugängliche Unterstützung erhalten. Die Leistungen der Antidiskriminierungsstelle werden umfänglicher und barrierefrei gestaltet. Das umfasst insbesondere das Beratungsangebot. Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet können sich bei einer Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, wofür verschiedene Kommunikationswege offenstehen, sodass alle Menschen - unabhängig von ihrer Sprache, einer Behinderung oder ihrer Lese- und Schreibkompetenzen - gleichen Zugang zur Antidiskriminierungsstelle erhalten sollen.