Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 16. Februar 2017 den letzten von vier Fachaustauschen zu geschlechtlicher Vielfalt durchgeführt. Der Fokus der Veranstaltung „Geschlecht im Recht: Gesetzliche Handlungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz geschlechtlicher Vielfalt“ lag auf zwei vom BMFSFJ in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten. Die vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Humboldt-Universität zu Berlin erstellten Gutachten wurden von den Verfasserinnen präsentiert, von Vertreter_innen aus Recht, Wissenschaft, Aktivismus und Praxis kommentiert und anschließend mit weiteren zentralen Akteur_innen aus diesen Bereichen sowie dem Publikum diskutiert.
Dokumentation Fachausausch: Gesetzliche Handlungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz geschlechtlicher Vielfalt
Wissenschaftliche Studie/Erhebung