Grundlage für die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie wurde im Herbst 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und umfasst 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) mit insgesamt 169 Unterzielen. Die 17 globalen Ziele der Agenda 2030 richten sich an alle: die Regierungen weltweit, die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickeln
Mit dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) zur Richtschnur ihrer Politik erklärt und sich damit für den Schutz der Freiheit und Chancengerechtigkeit jetziger und kommender Generationen ausgesprochen. Diese stellt den Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland dar. Sie zeigt, welche Bedeutung eine nachhaltige Entwicklung für die Politik der Bundesregierung hat.
In der Federführung des Bundesfamilienministeriums liegen derzeit sechs Indikatoren:
- "Ganztagsbetreuung für Kinder (0- bis 2-jährige)"
- "Ganztagsbetreuung für Kinder (3- bis 5-jährige)"
- "Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern"
- "Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft"
- "Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes" und
- "Väterbeteiligung beim Elterngeld".
Außerdem verantwortet das Bundesfamilienministerium den Text zum globalen Ziel Nummer 5: "Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen".
Das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung muss sich aber auch im Verwaltungshandeln erweisen. Hierfür spricht nicht nur die notwendige Vorbildfunktion der öffentlichen Hand; ihre Aktivitäten haben auch selbst relevante Auswirkungen auf die Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung. Zu diesem Zwecke wurde für die Bundesverwaltung das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit entwickelt, auf dessen Weiterentwicklung sich die Regierungsparteien verständigt haben. Weiterhin sollen die Governance-Strukturen überprüft, sowie die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitsstrategien, - zielen und -programmen im konkreten Regierungshandeln und bei der Erstellung von Gesetzen erhöht werden.
Nachhaltige Entwicklung fördern
Nachhaltige Entwicklung betrifft eine Vielzahl von Politikfeldern und sollte bei allen Entscheidungen in politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereichen immer mitgedacht werden - auch in ihren Wechselwirkungen. Das Bundesfamilienministerium hat das Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und niemanden zurückzulassen (entsprechend dem Grundsatz der Agenda 2030 "leave no one behind"). Gleichberechtigung, Toleranz und Antidiskriminierung sind dabei grundlegende Prinzipien des Handelns. Dazu gehört, dass die Gesellschaft besondere Lebensrisiken im Sozialstaat absichert und Menschen zu einem selbstbestimmten Leben befähigt. Soziale Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein weiterer Ansatz, um gleiche Chancen für alle zu eröffnen.