Familienleistungen Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie über das Familienportal.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder wenden.