
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 bis 2026 mit insgesamt rund acht Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Das Gesetz wurde zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Grundlage sind die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung" für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung.
Handlungsfelder für mehr Qualität
Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet. Darum entscheiden die Länder, in welche Handlungsfelder sie investieren und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Mit der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes zum 1. Januar 2025 fokussiert das Gesetz künftig diejenigen Handlungsfelder, die für die Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung besonders wichtig sind und in denen perspektivisch bundesweite Qualitätsstandards angestrebt werden.
Konkrete Maßnahmen bestimmen die Länder
Die konkreten Maßnahmen legen die Länder in individuellen Verträgen mit dem Bund fest. So wird sichergestellt, dass der Entwicklungsbedarf jedes Landes berücksichtigt wird und die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird. Nachdem alle Verträge unterschrieben worden sind, fließen die Mittel als Umsatzsteuerpunkte an die Länder.
Zwei Handlungsfelder sind künftig für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften - denn Qualitätsentwicklung gelingt nur mit qualifizierten Fachkräften - und die sprachliche Bildung - denn Sprache ist der Grundstein für Bildung und Teilhabe.
Die Handlungsfelder "Kindgerechte Räume", "Steuerung im System" und "Inhaltliche Herausforderungen" sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen sind künftig nicht mehr Teil des KiTa-Qualitätsgesetzes. Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern und Beitragsentlastungen können damit nur noch während einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025 mit Bundesmitteln umgesetzt werden.
Vorbereitung bundesweiter Qualitätsstandards
Frühe Bildung und eine gute Betreuung fördern Chancengerechtigkeit. Denn in Kitas und Kindertagespflege können Kinder ihre Talente entfalten und entdecken, was in ihnen steckt. Ob Hamburg oder Bayern: Kinder brauchen gute Bedingungen zum Aufwachsen. Deshalb trägt das KiTa-Qualitätsgesetz zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei.
Durch die Maßnahmen der Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes sollen die Qualitätsniveaus der Länder einander angeglichen, die Qualität frühkindlicher Bildung länderübergreifend verbessert und hierdurch bundesweite Qualitätsstandards vorbereitet werden. Das langfristige Ziel ist die Etablierung bundesweiter Standards in einem Qualitätsentwicklungsgesetz auf Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung".
Die Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder hat unter enger Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und im Austausch mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis Vorschläge für Handlungsziele und bundesweite Qualitätsstandards erarbeitet und diese 2024 in ihrem Bericht "Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung" vorgelegt.