Schwangerschaftskonfliktgesetz FAQ: Verbot von Gehsteigbelästigungen gegenüber Schwangeren

Die neuen Regelungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbieten bestimmte Einwirkungen auf Schwangere - sogenannte Gehsteigbelästigungen - vor Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Polizei- und Ordnungsbehörden können gegen Personen vorgehen, die gegen diese Regeln verstoßen und die Belästigungen untersagen. Bei einem Verstoß ist ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich. Die Regelungen gelten in allen Bundesländern.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Gesetz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die FAQs ausschließlich als nicht rechtsverbindliche allgemeine Hinweise zu verstehen sind. Für die Durchsetzung der Verbote sind die Länder zuständig.