Menschenhandel kann nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn Staaten auf internationaler Ebene eng zusammenarbeiten, etwa in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz.
Es wird von den "Four Ps" gesprochen:
- Prävention (Prevention)
- Schutz Betroffener (Protection)
- Strafverfolgung (Prosecution)
- Zusammenarbeit (Partnership)
Grundlage der Zusammenarbeit sind internationale und supranationale Vereinbarungen. Zu nennen sind insbesondere:
- Das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000. Das sogenannte Palermo-Protokoll nahm über die Bestrafung des Handels in die sexuelle Ausbeutung hinaus auch den Handel in die Arbeitsausbeutung, Leibeigenschaft und sklavereiähnliche Praktiken sowie illegale Organentnahme als Formen der Ausbeutung in den Straftatbestand auf. Es ist ein Meilenstein bei der internationalen Bekämpfung des Menschenhandels, unter anderem, weil sich erstmals auf eine einheitliche Definition dieses Verbrechens und seine Kriminalisierung geeinigt wurde.
- Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, das in Deutschland 2013 in Kraft getreten ist. Das Übereinkommen wurde 2005 beschlossen und stellt erstmals im Sinne eines menschenrechtsbasierten Ansatzes die Rechte der Betroffenen in den Vordergrund. Eine Besonderheit des Abkommens ist die Überprüfung der Umsetzung durch ein Fachgremium zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA). Im November werden Teile des Gremiums neu gewählt. Deutschland hat die IT- und Kinderschutz-Expertin Dr. Dorothea Czarnecki nominiert.
- Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren.
- Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Die Richtlinie wurde im Jahre 2016 vollständig in nationales Recht umgesetzt. Diese EU-Richtlinie wurde im Juni 2024 aktualisiert.