Aktionsplan "Queer leben" Beteiligungsprozess und Empfehlungspapiere zum Aktionsplan

Am 6. September 2024 fand in Berlin die Abschlussveranstaltung des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung des Aktionsplans “Queer leben“ statt. Über einen Zeitraum von 15 Monaten nahmen über 200 Personen aus Bundesressorts, Bundesländern und der Zivilgesellschaft an diesem Prozess teil. Dazu fanden zwischen April 2023 und Juni 2024 insgesamt 53 digitale Arbeitsgruppensitzungen statt. Auf der Abschlussveranstaltung wurde das große Engagement insbesondere der zivilgesellschaftlichen Teilnehmenden gewürdigt, der Beteiligungsprozess gemeinsam reflektiert und der Blick auf die weitere Umsetzung des Aktionsplans "Queer leben" gerichtet. Wie im Aktionsplan festgehalten, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat noch in diesem Jahr über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans informieren.

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan "Queer leben" im November 2022 beschlossen. Er ist ein Meilenstein, um die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) voranzubringen. Das Ziel ist es, Diskriminierung und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, die Gleichstellung voranzubringen und die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu fördern. Damit verwirklicht die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Der Aktionsplan umfasst ein Maßnahmenpaket in sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales.

Der Beteiligungsprozess

Der Beteiligungsprozess zum Aktionsplan startete mit einer Auftaktveranstaltung am 20. März 2023. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten zivilgesellschaftliche Organisationen Gelegenheit, ihr Interesse an der Mitarbeit entlang der Handlungsfelder des Aktionsplans zu bekunden. Aus rund 140 Interessensbekundungen wurden insgesamt 78 Verbände und Initiativen ausgewählt, um die Perspektiven von LSBTIQ*, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen in die 14 gegründeten Arbeitsgruppen einzubringen. Die Bundesministerien waren entsprechend ihrer Zuständigkeiten den Arbeitsgruppen zugeordnet und sind für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie die entsprechende Bereitstellung finanzieller Mittel verantwortlich. Als dritte Gruppe brachten Personen aus den Landesministerien ihre Expertise in die Arbeitsgruppen ein.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann koordinierte diesen Arbeitsprozess. Unterstützt wurde er dabei vom Fachreferat "Queerpolitik, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" im Bundesfamilienministerium und der Bundesservicestelle “Queeres Leben“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA). Eine aus Teilnehmenden der Bundesregierung, der Länder und der Verbände zusammengesetzte Steuerungsgruppe begleitete den Prozess.

Infografik, die die Meilensteine des Beteiligungsprozesses zeigt
Zeitleiste des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan "Queer leben" , der folgende Meilensteine umfasst: Ressortabstimmung und Möglichkeit zur Stellungnahme der Verbände, Kabinettsbeschluss, Auftaktveranstaltung, Arbeitsgruppensitzungen in zwei Phasen, Abschlussveranstaltung und Bericht an den Bundestag. © BMFSFJ

Empfehlungspapiere der Zivilgesellschaft

Ziel der Arbeitsgruppen war es, die Fachkenntnisse der Teilnehmenden gegenseitig nutzbar zu machen und die für die jeweiligen Maßnahmen des Aktionsplans zuständigen Bundesressorts bestmöglich bei der Umsetzung zu beraten. Die Bundesressorts und die Teilnehmenden der Bundesländer haben ihre Fachexpertise in die Diskussionen der Arbeitsgruppen eingebracht. Die Zusammenarbeit trug auch dazu bei, eine nachhaltige Allianz zu bilden, die queeres Leben als selbstverständlich anerkennt und Diskriminierung abbaut.

Dank aller Beteiligten liegen nun 14 Empfehlungspapiere in einem Umfang von insgesamt 250 Seiten vor. Die Empfehlungen werden im Namen der Zivilgesellschaft ausgesprochen und unterstützen die zuständigen Bundesressorts bei der Umsetzung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen mit konkreten Vorschlägen. Sie wurden durch den Queer-Beauftragten der Bundesregierung an die zuständigen Bundesministerien mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt.

Die Themen der jeweiligen Arbeitsgruppen sind nachfolgend nach den Handlungsfeldern des Aktionsplans aufgeführt. Die jeweiligen Empfehlungspapiere der Zivilgesellschaft sind entlang der besprochenen Maßnahmen gegliedert und listen auch die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen mit allen beteiligten Organisationen aus Zivilgesellschaft, Bundesressorts und Landesministerien auf.

Teilhabe 

Die Förderung von Sichtbarkeit und Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Gewährleistung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe für LSBTIQ* sind zentrale Anliegen der Bundesregierung. Um Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber LSBTIQ* entgegenzuwirken und eine gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen, sieht der Aktionsplan im Kapitel "Teilhabe" vielfältige Maßnahmen vor. Im Beteiligungsprozess wurden diese Maßnahmen in den Gruppen Forschung und Daten, Bildungseinrichtungen, Arbeitsumfeld, Jugend, Sport, Ältere LSBTIQ* und Erinnerungskultur bearbeitet.

Sicherheit

Um Gewalt wirksam bekämpfen zu können, ist es notwendig, Diskriminierung und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, die Risiken von Gewalt zu minimieren, die Gleichstellung von LSBTIQ* voranzubringen und die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern. Anfeindungen und Gewalttaten gegenüber LSBTIQ* stellen für Betroffene eine erhebliche Belastung dar und schränken ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Im Handlungsfeld "Sicherheit" des Aktionsplans setzt die Bundesregierung mit vielfältigen Maßnahmen an, die im Beteiligungsprozess in den Gruppen Gewaltschutz, Geflüchtete LSBTIQ*, Kinder- und Jugendschutz und Justizvollzug bearbeitet wurden.

Gesundheit

Der Aktionsplan umfasst umfangreiche Maßnahmen im Themenfeld Gesundheit. Den besonderen gesundheitlichen Bedarfen von LSBTIQ* widmete sich die Arbeitsgruppe "Gesundheit" daher in sieben thematischen Unterarbeitsgruppen, die jeweils Empfehlungen formuliert haben. Ein Schwerpunkt war die diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Versorgung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Diskutiert wurde auch über die Verbesserung der Datenlage in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Ein weiteres Thema war der Ausbau des bestehenden Angebots an Präventionsmaßnahmen im Bereich HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, um Versorgungslücken zu schließen und die Prävention zu verbessern. Schließlich wurden die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen in der AG vorgestellt und diskutiert.

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Gesundheit

Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen

Die Arbeitsgruppe "Beratungs- und Communitystrukturen" befasste sich entlang der Maßnahmen des Aktionsplans mit der Frage, wie Aufklärungs- und Beratungsangebote für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt werden können. Um den im Aktionsplan geforderten Bund-Länder-Dialog strukturell abzusichern, regen die zivilgesellschaftlichen Arbeitsgruppenmitglieder in ihrem Empfehlungspapier an, einen dauerhaften bundesweiten Austausch zu Qualitätsstandards und zur Qualitätssicherung zu etablieren und dafür eine Fachstelle im finanziellen Zuständigkeitsbereich des Bundes einzurichten. Die Zuständigkeiten und Aufgaben einer solchen Fachstelle und des Bund-Länder-Dialogs werden im Empfehlungspapier detailliert dargestellt. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Beratungs- und Communitystrukturen

Internationales

Die Arbeitsgruppe "Internationales" hat sich mit den bereits bestehenden Strukturen der deutschen Auswärtigen Politik und (staatlichen) Entwicklungszusammenarbeit befasst, Perspektiven der Zivilgesellschaft betrachtet und Good-Practice-Beispiele gesammelt. Darauf aufbauend haben die Teilnehmenden aus der Zivilgesellschaft umfangreiche Empfehlungen erarbeitet, um den internationalen Menschenrechtsschutz von Menschen der queeren Community zu stärken und weiterzuentwickeln. 

Download Empfehlungspapier der Zivilgesellschaft: AG Internationales