Am 13. Juli hat die Bundesregierung den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten zweiten Evaluationsbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) beschlossen. Mit dem Gesetz unterstützte der Bund die Länder seit 2019 mit zusätzlichen Mitteln bei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes, dem KiTa-Qualitätsgesetz, sollen die Länder von 2023 bis 2024 rund vier Milliarden Euro erhalten. Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder die Stärkung der Kita-Leitungen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte: "Die vorliegende Evaluation gibt uns Rückenwind für unsere Vorhaben: Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz investieren wir in 2023 und 2024 wirksam in mehr Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung! Daran knüpfen wir an und investieren auch in Zukunft in gute Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen für alle Kinder. Wir arbeiten auch bereits am nächsten Schritt: Gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen entwickeln wir derzeit Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards in der Kindertagesbetreuung."
Verringerte Beiträge entlasten Eltern
Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass sich die Investitionen und Maßnahmen bewährt haben: In vielen Bereichen konnte die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden. So wurden unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht: In der Altersklasse unter drei Jahren lag der bundesweite Personal-Kind-Schlüssel 2021 bei 1:4 Kindern (minus 0,2 im Vergleich zum Vorjahr) pro pädagogische Person. Bei Kindern im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt waren es 1:8 Kinder (minus 0,3 im Vergleich zum Vorjahr) pro Fachkraft.
Zudem wurden Kita-Leitungen gestärkt und Eltern bei Kostenbeiträgen entlastet. Zur Entlastung hat auch die Novellierung von § 90 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) beigetragen. Seit 1. August 2019 müssen Familien in ganz Deutschland keine Elternbeiträge mehr bezahlen, wenn sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies war ein wichtiger Beitrag, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und Teilhabehürden für besonders benachteiligte Kinder abzubauen.
Unterschiede zwischen den Ländern
Die Evaluation zeigt aber auch: Einige Maßnahmen konnten aufgrund der Corona-Pandemie und des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung ihre vollen Wirkungen nicht entfalten. Trotz bundesweiter Verbesserungen bei Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den Ländern. Daher empfiehlt die Evaluation, im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung über bundesweite Qualitätsstandards im SGB VIII zu regeln.
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wurden bereits wichtige Empfehlungen der Evaluation umgesetzt und damit ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Als nächsten Schritt sieht der Koalitionsvertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen.