Gute Kinderbetreuung Die Verträge der Bundesländer zum KiTa-Qualitätsgesetz

Um die Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu verbessern, unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes bis 2026 mit jährlich rund zwei Milliarden Euro. Die Investitionsschwerpunkte werden vertraglich festgelegt.

Im Oktober 2024 wurde das Gesetz zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes verabschiedet. Der Bund setzt damit sein finanzielles Engagement zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder dabei auch in den nächsten zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Länder setzen unterschiedliche Investitionsschwerpunkte

Die Länder können ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung aus einer Reihe von Handlungsfeldern auswählen. Daraus ergeben sich entsprechend unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Ab 2025 gilt jedoch die neue Vorgabe, dass jedes Land im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes jeweils mindestens eine Maßnahme in den Handlungsfeldern "Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte" und "Sprachliche Bildung" ergreifen muss. Die konkreten Maßnahmen werden in Verträgen zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern festgelegt.

Sobald die Bund-Länder-Verträge für die Jahre 2025 und 2026 abgeschlossen sind, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht. Bis dahin sind die Verträge und Schwerpunktsetzungen der Länder für die Jahre 2023 und 2024 hier einsehbar.