Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) lebt vom Zusammenwirken der verantwortlichen Akteurinnen und Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Als zentrales Arbeitsgremium wurde daher der NAP-Ausschuss ins Leben gerufen. Mit dem NAP-Ausschuss gibt es in Deutschland erstmals ein Gremium, das einen regelmäßigen auf Bundesebene koordinierten Austausch zu Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen zwischen Akteurinnen und Akteuren aller politischen Ebenen und Zuständigkeitsbereiche, der zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie wissenschaftlichen Expertinnen und Experten ermöglicht.
Der NAP-Ausschuss gibt auch benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine Stimme
Mit seinen rund 50 Mitgliedern besteht der Ausschuss ungefähr zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesressorts, der Länder und Kommunen sowie zur anderen Hälfte Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Wissenschaft. Benachteiligte Kinder, Jugendliche und ihre Familien sollen über die sie vertretenden Organisationen (Wohlfahrts-, Jugend-, Familien- und Kinderrechteorganisationen) eingebunden werden. Ebenso werden Kinder und Jugendliche gehört und mittels konsultativer Beteiligung und qualitativer Erhebungen einbezogen.
Aufgaben des NAP-Ausschuss
Der Ausschuss hat die Aufgabe, Kernpunkte der Umsetzung und der Berichterstattung an die Europäische Union (EU) zu erörtern, konkrete Handlungsansätze zu identifizieren und relevante Themen zu diskutieren. Als Austausch-, Vernetzungs- und Kommunikationsplattform bringt er alle relevanten Akteurinnen und Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen. Sie arbeiten gemeinsam daran, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, gerechte Chancen zu garantieren sowie Armutsfolgen und soziale Ausgrenzung junger Menschen zu bekämpfen.
Mitglieder des NAP-Ausschuss
Alle am Nationalen Aktionsplan beteiligten Mitglieder.
Überblick über die bisherige Arbeit im NAP-Ausschuss
Der NAP-Ausschuss tagt zwei Mal im Jahr und begleitet die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans bis vorerst 2030. Geleitet wird der Ausschuss von der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin Ekin Deligöz.
Vor- und nachbereitet werden die Sitzungen vom Steuerungskreis des NAP-Ausschusses, in dem das Bundesfamilienministerium, die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vertreten sind.
Am 27. September 2023 fand auf Einladung der Kinderchancen-Koordinatorin die konstituierende Sitzung des NAP-Ausschusses in Berlin statt: Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter aller politischen Ebenen und Zuständigkeitsbereiche sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen tauschten sich über Aufgaben des Ausschusses, die Arbeit der Service- und Monitoringstelle beim Deutschen Jugendinstitut (ServiKiD), die geplanten Berichte an die Europäische Union (EU) und thematische Schwerpunkte aus: kommunale Armutsprävention, Migration und Integration, Inklusion, Bildung und Sprache sowie armutssensible Kinder- und Jugendbeteiligung.
Kern des NAP-Ausschusses ist seine Beratung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kinderchancen:
- Die Vorbereitung und Beratung bei der Erstellung der Fortschrittsberichte erfolgt sowohl im NAP-Ausschuss selbst als auch in einer daraus ausgegliederten Arbeitsgruppe Monitoring. Die AG Monitoring berät die Service- und Monitoringstelle ServiKiD am DJI, die in eigener Autorenschaft den Ersten Fortschrittsbericht an die EU verfasst hat.
- Für den Ersten Fortschrittsbericht an die EU hat der NAP-Ausschuss das Schwerpunktthema kommunale Armutsprävention gewählt. Die dazu entstandenen Expertisen zur Armutsprävention (rechtlich und praxisorientiert) wurden vom NAP-Ausschuss begleitet und insbesondere aus der fachlich-kommunalen Praxis gespiegelt.
- Die Bundesregierung hat zum Ersten Fortschrittsbericht eine Stellungnahme abgestimmt. Ergänzt wird diese durch die Perspektive des NAP-Ausschusses: Einige Mitglieder (Zivilgesellschaft, JFMK, GMK, SRK) und das Jugendteam haben eigene Stellungnahmen zum Bericht verfasst, die gemeinsam mit dem Bericht an die EU übermittelt werden.
- Weiterhin haben einige Organisationen Positionspapiere zur Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht, die Sie hier finden:
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF)
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V.
Wer wird an der Umsetzung der Kindergarantie der Europäischen Union beteiligt?
Während der gesamten Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des Aktionsplans soll
"die Einbeziehung von regionalen, lokalen und anderen zuständigen Behörden, Kindern und einschlägigen zivilgesellschaftlichen Interessenträgern, Nichtregierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen, die für die Förderung der sozialen Inklusion und Integration, der Rechte des Kindes, der inklusiven Bildung und der Nichtdiskriminierung zuständig sind, einschließlich nationaler Gleichstellungsstellen sichergestellt werden." (Ratsempfehlung EU-Kindergarantie, Artikel 11e)