Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam die Eignung der möglichen Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Voraussetzungen:
Wer ein Kind adoptieren möchte, egal ob im Inland oder im Ausland, muss nach dem deutschen Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren kann eine Person dieses Alter unterschreiten, sie muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Ihr Alter sollte jedoch in einem natürlichen Abstand zu dem der Kinder stehen.
Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind normalerweise nur gemeinsam adoptieren. Im Wege einer Stiefkindadoption kann auch das Kind der Partnerin oder des Partners adoptiert werden, wenn der Stiefelternteil und der leibliche Elternteil des Kindes miteinander verheiratet sind, in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben.
Die leiblichen Eltern müssen in der Regel beide in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Das geht frühestens, wenn das Kind acht Wochen alt ist.
Umfassende Unterstützung und Beratung der Familien
Eine Adoption ist für die abgebenden Eltern, die Adoptiveltern und natürlich für die Kinder eine grundlegende Weichenstellung, die sie ein Leben lang begleitet. Daher ist die gute fachliche Beratung und Unterstützung aller Beteiligten vor, während und nach der Adoption so wichtig für das Gelingen der Adoption.
Am 1. April 2021 ist das aktualisierte Adoptionshilfe-Gesetz inkraftgetreten. Damit wurde das Adoptionswesen in den folgenden Punkten neugestaltet:
- Umfassende Beratung: Adoptiv- und Herkunftsfamilien haben einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung auch nach der Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen helfen den Familien, die Unterstützung zu finden, die sie benötigen. Für Stiefkindadoptionen ist eine Beratung im Vorfeld der Adoption für alle Beteiligten verpflichtend - es sei denn, die Partnerin der leiblichen Mutter beantragt die Adoption des gemeinsamen Wunschkindes, das in die bestehende Ehe oder feste Partnerschaft hineingeboren wird.
- Aufklärung und mehr Offenheit: Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen. Der offene Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch mögliche Kontakte zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie werden gefördert.
- Stärkung der Vermittlung: Ein konkreter Aufgabenkatalog für die Adoptionsvermittlungsstellen sorgt für Klarheit im Vermittlungsverfahren. Ein Kooperationsgebot stärkt die Vernetzung der Adoptionsvermittlungsstellen mit anderen Beratungsstellen.
- Begleitete Auslandsadoptionen: Auch bei Adoptionen aus dem Ausland steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Daher muss jede Adoption aus dem Ausland von einer anerkannten Vermittlungsstelle begleitet werden. Diese vergewissert sich, dass internationale Schutzstandards eingehalten werden. Ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsentscheidungen sorgt für rechtliche Klarheit.
Umfangreiche Informationsmaterialien
Mit zielgenauen Publikationen informiert das Bundesfamilienministerium über die Neuregelungen im Adoptionswesen. Die Informationsmaterialen richten sich sowohl an Adoptiveltern als auch an abgebende Eltern und die Adoptivkinder selbst. Darüber hinaus gibt es Informationsblätter, in denen die zentralen Neuerungen für Fachkreise - wie die Adoptionsvermittlungsstellen, die Jugendämter und die Familiengerichte - zusammengestellt sind. Diese Materialien können hier bestellt beziehungsweise heruntergeladen werden.