Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, indem das Adoptionswesen modernisiert und die Strukturen der Adoptionsvermittlung verbessert werden. Das Gesetz stützt sich auf die Erkenntnisse des Forschungs- und Expertiseprozesses zum Bereich Adoption, die in der 18. Legislaturperiode gewonnen werden konnten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern.
Beratung vor, während und nach der Adoption
Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption sichert die gute Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten durch fachlich spezialisierte Fachkräfte. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Für Stieffamilien wird eine verpflichtende Beratung im Vorfeld des Antrags auf Adoption eingeführt - es sei denn, die Partnerin der leiblichen Mutter beantragt die Adoption des gemeinsamen Wunschkindes, das in die bestehende Ehe oder feste Partnerschaft hineingeboren wird.
Offenen Umgang mit der Adoption fördern
Weiterhin soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden - denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten daher den Auftrag, die Adoptiveltern darin zu unterstützen, von Anfang an offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Außerdem sind die Vermittlungsstellen aufgefordert von Anfang an mit den Herkunftseltern, den Adoptiveltern und altersentsprechend auch mit dem Kind zu besprechen, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt gestaltet werden kann. Indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen, sollen die Herkunftseltern in ihrer Rolle gestärkt werden. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleiben geschützt.
Kinder bei Auslandsadoptionen besser schützen
Zum Schutz der Kinder sollen unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verhindert werden, indem sie zukünftig immer durch eine Fachstelle zu vermitteln sind; ferner soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt werden.