Wenn Schwangerschaften durch finanzielle Notlagen belastet sind, können diese für werdende Mütter mit weit in die Zukunft reichenden Ängsten und Sorgen verbunden sein. Dann bedarf es konkreter Hilfen, um diese nicht nur in finanzieller Hinsicht schwierige Phase zu überbrücken. Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wurde 1984 errichtet, um schwangere Frauen in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Ziel der Bundesstiftung ist es, die Bedingungen für Mutter und Kind zu verbessern und Frauen den Weg in das Netz früher Hilfen zu ebnen.
Die Bundesstiftung gewährt finanzielle Hilfen insbesondere für Schwangerschaftsbekleidung, aber auch für die Erstausstattung des Kindes, für die Weiterführung des Haushaltes und der Wohnung, für die Einrichtung sowie für die Betreuung des Kindes. Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage der Frau. Die vor der Entbindung beantragten Hilfen können in Einzelfällen für bis zu drei Jahre nach der Geburt gezahlt werden, zum Beispiel um der Mutter den Abschluss einer Ausbildung zu ermöglichen.
Beratung und Unterstützung
Anträge auf Stiftungsmittel können nur in einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort gestellt werden. Neben der Antragsaufnahme können die erfahrenen Beraterinnen und Berater ebenso auf die Gesamtsituation der schwangeren Frau und ihres Umfelds eingehen und auch gezielt weiterführende Hilfen leisten oder vermitteln. Auf diese Weise unterstützt die Bundesstiftung Frauen nicht nur mit finanziellen Leistungen, sondern öffnet auch Türen in das Netz der "Frühen Hilfen" und vielfältigen Hilfesysteme.
Antragsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Hilfe sind:
- eine bestehende Schwangerschaft,
- eine persönliche finanzielle Notlage,
- eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung,
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Die Bundesstiftung gewährt Hilfen, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen dürfen nicht auf das Bürgergeld, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet werden.
Leistungen der Bundesstiftung
Mit bis zu 96 Millionen Euro jährlich unterstützt die Bundesstiftung weit über 100.000 werdende Mütter in Notlagen. Dabei leistet sie selbst keine Zahlungen unmittelbar an die Hilfeempfängerinnen, sondern weist die bereitgestellten Bundesmittel entsprechend einem vorgegebenen Verteilerschlüssel den 16 zentralen Einrichtungen in den Bundesländern zu, die eigenverantwortlich und in Zusammenarbeit mit den Schwangerschaftsberatungsstellen über die Hilfeanträge entscheiden.
Die Entscheidung für ein Kind hat langfristige Auswirkungen auf den Lebenslauf von Frauen, aber auch von Männern. Hilfen rund um Schwangerschaft und Geburt sind daher integraler Bestandteil einer modernen Frauen- und Gleichstellungspolitik. Die Erfolgsvoraussetzungen und die Wirkungsweise der Bundesstiftung wurden seit Mitte 2011 mit einer auf zwei Jahre angelegten Evaluation wissenschaftlich untersucht und auf eine breitere Datenbasis gestellt. Die Untersuchung belegt eindrücklich, dass die finanziellen Stiftungshilfen im Zusammenwirken mit der zugewandten und umfassenden Beratung, in die die Antragstellung in den Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort eingebettet ist, für die Schwangeren in einer Notlage sowie mittelbar für die werdenden Väter große entlastende und bestärkende Wirkung im Hinblick auf die zukünftige Rolle als Eltern haben.
Kontakt zur Bundesstiftung Mutter und Kind
Weitere Informationen und Kontaktadressen, auch zu den Einrichtungen in den Ländern, finden Sie auf der Internetseite der Bundesstiftung. Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung besteht die Möglichkeit, über eine Postleitzahlensuche die Ihnen am nächsten gelegene Schwangerschaftsberatungsstelle ausfindig zu machen.