Kinder haben das Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von herausragender Bedeutung für die Entwicklung von Kindern. Daher ist es wichtig, (werdende) Eltern gerade in dieser Zeit zu unterstützen.
Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen als wichtiger Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes diese Aufgabe. Konkrete Ziele sind die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von null bis drei Jahren. Die Bundesstiftung stellt dazu dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.
Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und mehr junge Familien mit zusätzlichen Angeboten zu erreichen, werden mit dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zusätzlich 50 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 bereitgestellt.
Die Netzwerke Frühe Hilfen
Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eltern mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren.
Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Frühe Hilfen unterstützen Eltern und Kinder durch:
- Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen, die Voraussetzung für die spezifischen Angebote im Bereich der Frühen Hilfen sind,
- Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von besonders belasteten Familien, zum Beispiel durch Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger.
Mittlerweile gibt es in 98 Prozent der Jugendamtsbezirke ein Netzwerk Frühe Hilfen. In rund 86 Prozent der geförderten Kommunen sind Familienhebammen und/oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen aktiv; in fast 77 Prozent der Kommunen kooperieren Geburtskliniken mit den Netzwerken Frühe Hilfen und in annähernd 62 Prozent der Kommunen werden Familien von ehrenamtlichen Familienpaten unterstützt.
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Mit dem Ziel praxistaugliche Netzwerke zu erproben und zu evaluieren, hat das Bundesfamilienministerium bereits 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) eingerichtet. Damit hat der Bund gemeinsam mit allen Ländern die wissenschaftliche Begleitung von Modellprojekten auf den Weg gebracht. Im NZFH wurden die Erfahrungen zusammengetragen und ausgewertet. Auf diesen baut die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen steht in der Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). In den Bereichen Forschung und Qualitätsentwicklung arbeitet die BZgA mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. zusammen.
Das NZFH soll die Entwicklung Früher Hilfen bundesweit unterstützen. Übergeordnetes Ziel des NZFH ist es, Kinder durch eine möglichst wirksame Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe früher und besser vor Gefährdungen zu schützen. Dafür müssen insbesondere Risikogruppen besser erreicht werden.
Daher hat das NZFH folgende Arbeitsaufträge:
- Maßnahmen der Bundesstiftung begleiten und evaluieren
- Innovativen Ansätzen entwickeln und modellhafte erproben
- Qualität im Sinne des Stiftungszwecks durch Dauerbeobachtungen, Transfer in die Praxis, Koordination des länderübergreifenden Austausches mit den Ländern und den kommunalen Gebietskörperschaften sowie durch Öffentlichkeitsarbeit sichern und weiterentwickeln
Damit stellt die Stiftung ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau im Bereich Früher Hilfen sicher.
Zur Unterstützung der Arbeit des NZFH und der Bundesstiftung wurde ein Beirat eingerichtet. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der relevanter wissenschaftlichen Fachdisziplinen und Arbeitsfelder zusammen. Darüber hinaus sind die Bundesländer und kommunalen Spitzen vertreten.
Bündnis gegen Schütteltrauma
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums klärt das NZFH seit November 2017 mit einem bundesweiten Bündnis über die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern auf.
Wenn Eltern ihr schreiendes Baby schütteln, können sie ihm schwere Schäden zufügen. Eine Befragung zeigt, dass viele Eltern das nicht wissen. Durch Informationsmaterialien werden Eltern Wege aufgezeigt, wie sie mit belastenden Situationen besser umgehen können.
Über 30 Verbände, Einrichtungen, Fachgesellschaften und Institutionen aus dem Gesundheitswesen, dem Kinderschutz und der Kinder- und Jugendhilfe haben sich bereits dem Bündnis angeschlossen. Sie unterstützen bei der Verbreitung des Themas in den Medien und informieren über die Gefahren des Schüttelns.
Die Maßnahmen gegen Schütteltrauma sind eingebettet in die kommunalen Angebote der Frühe Hilfen.