"Mitreden - Mitgestalten" - unter diesem Motto stand der über ein Jahr dauernde Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Am 10. Dezember hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin bei einer Fachkonferenz mit 230 Expertinnen und Experten den Abschlussbericht entgegengenommen und gemeinsam mit Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, erste Ergebnisse ausgewertet. Damit kann ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erarbeitet werden, das die Bundesjugendministerin im Frühjahr 2020 vorlegen wird.
Bundesjugendministerin Giffey betonte bei Entgegennahme des Abschlussberichts:
"Ich bin beeindruckt, wie viel Sachverstand, Engagement und Ideen in diesem Papier stecken - jetzt ist es an uns, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe besser zu machen. So müssen Kinder, Jugendliche und Eltern mehr Gehör bekommen und die Möglichkeit haben, Probleme offenzulegen. Deshalb sollen unabhängige Ombudsstellen gesetzlich verankert werden. Der Staat muss zudem sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche, die in seiner Verantwortung betreut werden, geborgen aufwachsen und geschützt sind. Daher wollen wir die Heimaufsicht wirkungsvoller machen und die Anforderungen bei Auslandsmaßnahmen deutlich verschärfen. Die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern soll von 75 auf 25 Prozent reduziert werden. Für die Kommunen wollen wir mehr Rechtssicherheit für die Präventionsarbeit schaffen, die künftig im Kinder- und Jugendhilferecht festgelegt wird, damit Unterstützungsangebote Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser erreichen - ob in der Kita, im Familienzentrum oder im Jugendclub. Und mit dem neuen Gesetz wollen wir für Hilfen aus einer Hand sorgen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu unterstützen. Wir arbeiten für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe."
1,5 Millionen Kinder brauchen Unterstützung
In Deutschland leben 21,9 Millionen Menschen zwischen null und 27 Jahren. Zielgruppe des Gesetzes sind rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben:
- 1,1 Million Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen unter schwierigen sozialen Bedingungen auf und sind darauf angewiesen, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Heimen groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, sodass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt.
- 360.000 Kinder und Jugendliche haben eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Bisher sind nur rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Etwa 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern nur in der sogenannten "Behindertenhilfe".
- 31.000 junge Menschen werden im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte "Careleaver" aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen, einige brauchen aber weiterhin Betreuung und Unterstützung.
Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind:
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
- Besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Pflege- und Heimkindern
- Mehr Prävention vor Ort
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
Dialog der Expertinnen und Experten
Über ein Jahr lang haben Expertinnen und Experten über die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Sie sind der Frage nach notwendigen Verbesserungen für junge Menschen und ihre Familien nachgegangen, um so die Entscheidungsgrundlagen für eine Gesetzesinitiative zu optimieren. Auf kommunaler Ebene, auf Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe übernehmen sie Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Geleitet wurde der Dialogprozess von Caren Marks. Insgesamt brachten sich mehr als 5400 Fachleute und Betroffene ein. Die Debatten in der Arbeitsgemeinschaft "SGB VIII: Mitreden - Mitgestalten" sind auf fast 1300 Seiten festgehalten.
Das Bundesjugendministerium wird den Abschlussbericht und die darin enthaltenen Empfehlungen jetzt gründlich prüfen und die Ergebnisse in das Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. Im nächsten Frühjahr wird der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgelegt. Fachwelt und Betroffene sind weiterhin eingeladen, mitzureden und mitzugestalten.
Der vollständige Bericht wird nach Einarbeitung der Konferenzergebnisse auf der Website zum Dialog- und Beteiligungsprozess veröffentlicht.
Das Sozialgesetzbuch VIII
Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die sogenannten "Hilfen zur Erziehung", die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. Der Reformbedarf im SGB VIII ist lange erkannt. Mit dem Dialog- und Beteiligungsprozess wurde nun sichergestellt, dass alle Perspektiven in die Erarbeitung des Gesetzes zur Reform einbezogen werden.