Freiwilligen-Teilzeitgesetz Bessere Bedingungen für Freiwillige

Eine ältere Frau und ein junger Mann spielen gemeinsam Klavier, im Hintergrund singen mehrere Menschen
Bessere Rahmenbedingungen für junge Menschen im Freiwilligendienst © iStock/ Halfpoint

Am 1. November hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen. 

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Rahmenbedingungen für Engagierte im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zu verbessern. So soll es einfacher sein, den Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten. Zudem soll die Obergrenze für das Taschengeld angehoben und ein Mobilitätszuschlag gezahlt werden können.

Bundesengagementministerin Lisa Paus: "Ich freue mich, dass wir mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz sehr konkret auf die Wünsche der Freiwilligen nach mehr Flexibilität eingehen können. Außerdem schaffen wir den Rahmen für ein höheres Taschengeld. So stellen wir die Weichen für eine Zeit, in der die Freiwilligendienste wieder ausgeweitet werden können. Die Freiwilligendienste sind uns wichtig und das Engagement der Freiwilligen ist uns jede Wertschätzung wert."

Bedingungen für Freiwilligendienst in Teilzeit werden vereinfacht

Wer sich im Bundesfreiwilligendienst oder in den Jugendfreiwilligendiensten engagieren möchte, muss dies bisher in Vollzeit tun. Ein Einsatz in Teilzeit ist nur dann möglich, wenn besondere persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorliegen. Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz soll für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit geschaffen werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne diese Gründe nachweisen zu müssen. 

Damit werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige unter 27 Jahren an die der älteren Freiwilligen angeglichen. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Dienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und alle Beteiligten mit der Teilzeitbeschäftigung einverstanden sind - das betrifft insbesondere die Einsatzstellen. Die Bundesregierung unterstützt damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeitregelungen.

Freiwillige können mehr Taschengeld erhalten

Die Freiwilligen erhalten für ihr Engagement ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Es gilt eine Obergrenze, die zwar dynamisch ist und jährlich angepasst wird, deren Berechnungsgrundlage jedoch seit Einführung des BFD nicht angepasst wurde. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz sieht diese Anpassung nun vor. Damit wird auch dem Koalitionsvertrag entsprochen, in dem sich die Koalitionsparteien auf eine Erhöhung des Taschengeldes verständigt haben.

Konkret soll die Obergrenze  - ausgehend von den 2023 geltenden Werten - von 438 Euro monatlich um 146 Euro auf 584 Euro monatlich angehoben werden. Zusätzlich sollen die Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen können. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Taschengeld erhalten als bisher.