2./3. Lesung Deutscher Bundestag beschließt Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Eine junge Frau spielt mit einigen Mädchen
Die Bedingungen für das freiwillige Engagement in der Freizeit werden verbessert © BMFSFJ

Am 26. April hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen.

Mit den Änderungen sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) für einen Teilzeitdienst und für das Taschengeld verbessert werden.  

Lisa Paus: "Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Flexibilität und mehr Anerkennung in den Freiwilligendiensten. Wir gehen damit sehr konkret auf die Wünsche der Freiwilligen ein. Egal ob in Voll- oder in Teilzeit: Menschen, die sich ein Jahr lang freiwillig engagieren, leisten einen enormen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dieses Engagement ist wertvoll und unverzichtbar. Mit dem neuen Gesetz soll es einfacher werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten - auch für jüngere Freiwillige. Und wir ermöglichen die Zahlung eines höheren Taschengeldes. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, das Freiwilligen-Teilzeitgesetz zügig zu beschließen. So können bald die ersten Freiwilligen ihren Dienst mit den neuen Regelungen starten."

Gesetz vereinfacht Teilzeitregelungen 

Wer sich im Bundesfreiwilligendienst oder in den Jugendfreiwilligendiensten engagieren möchte, muss dies bisher in Vollzeit tun. Ein Einsatz in Teilzeit war bisher nur möglich, wenn besondere persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorlagen. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz schafft für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne Gründe nachweisen zu müssen. 

Damit werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige unter 27 Jahren an die der älteren Freiwilligen angeglichen. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Dienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und alle Beteiligten - insbesondere die Einsatzstellen - mit der Teilzeitbeschäftigung einverstanden sind. Die Bundesregierung unterstützt damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeitregelungen.

Freiwillige erhalten mehr Taschengeld

Die Freiwilligen erhalten für ihren Einsatz ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Es gilt eine Obergrenze, die zwar dynamisch ist und jährlich angepasst wird, deren Berechnungsgrundlage aber seit Einführung des BFD nicht angepasst wurde. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz sieht diese Anpassung nun vor. Damit wird dem Koalitionsvertrag entsprochen, in dem sich die Koalitionsparteien auf eine Erhöhung des Taschengeldes verständigten.

Konkret soll die Obergrenze - ausgehend von den im Jahr 2024 geltenden Werten - von 453 Euro monatlich um 151 Euro auf 604 Euro monatlich angehoben werden. Zusätzlich sollen die Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen können. Im Ergebnis können die Freiwilligen damit ein deutlich höheres Taschengeld als bisher erhalten.