Für viele Familien verbessern und vereinfachen sich schrittweise ab dem 1. Juli finanzielle Leistungen des Staates. Aus diesem Anlass haben am 27. Juni Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Berlin das Starke-Familien-Checkheft vorgestellt. Die Broschüre präsentiert kurz und bündig aktuelle Informationen zu Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und weiteren Familienleistungen.
Dr. Franziska Giffey:
"Das Starke-Familien-Checkheft ist für die Familien gemacht. Es gibt ihnen einen schnellen Überblick darüber, auf welche staatlichen Unterstützungen sie bauen können - übersichtlich und einfach erklärt, damit sie weniger Zeit mit Anträgen und mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Wir entlasten alle Familien, vor allem diejenigen, die etwas mehr Unterstützung brauchen. Damit wollen wir Familien in Deutschland spürbar stärker machen."
Welche Leistungen sind für Alleinerziehende da? Was steckt hinter dem Kinderzuschlag und dem Anspruch auf Bildung und Teilhabe? Das Checkheft gibt darauf Antworten. Einfach und verständlich aufbereitet gliedert es sich in folgende Kapitel:
- Paarfamilien
- Allein- oder Getrennterziehende
- Kindergeld
- KiZ - der Kinderzuschlag zum Kindergeld
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
- Unterhaltsvorschuss und steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Kinderbetreuung
Folgende Verbesserungen bei den Familienleistungen gibt es ab dem 1. Juli:
Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz
Verbesserungen entstehen ab dem 1. Juli schrittweise durch das Starke-Familien-Gesetz. Das Gesetz schützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut, sichert den Bedarf von Kindern und sorgt dafür, dass sich auch bei kleinen Einkommen eine Erwerbstätigkeit lohnt.
So steigt zum 1. Juli der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Monat und Kind. Er wird für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Weitere Neuregelungen durch das Starke-Familien-Gesetz greifen ab dem 1. Januar 2020, zum Beispiel der Wegfall der oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Bereits ab 1. August greifen die Anpassungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Beispielsweise erhöht sich der Betrag für das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150.
Das Kindergeld steigt
Außerdem steigt das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro. Grund dafür ist das Ende 2018 verkündete Familienentlastungsgesetz. Dadurch erhöht sich auch der Kinderfreibetrag.
Investitionen in Kita-Qualität und Kindertagespflege
Parallel dazu schreitet die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes weiter voran. Fünf von 16 Bundesländern haben bereits ihre Vereinbarungen mit dem Bund getroffen. 5,5 Milliarden Euro stellt er bis 2022 bereit für die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege.