Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Titelseite der Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt"
Titelseite der Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt"

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen am 25. November veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz die Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt". Welchen Rechtsschutz haben Opfer von häuslicher Gewalt? Was regelt das Gewaltschutzgesetz? Was ist, wenn Kinder betroffen sind? Zu diesen und weiteren Fragen gibt die Broschüre umfassend Auskunft.

Opfer von Gewalt - seien es Frauen, Männer oder Kinder - brauchen Unterstützung. Wer zu Hause geschlagen und gedemütigt wird, braucht besonderen Schutz. Wie schwerwiegend das Problem ist, belegt die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführte repräsentative Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland".

Die Ergebnisse der Studie zeigen unter anderem, dass rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren häusliche Gewalt durch den aktuellen oder einen früheren Beziehungspartner erlebt haben. Zwei Drittel der betroffenen Frauen haben schwere bis sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. Ein besonders hohes Risiko besteht für Frauen in Trennungsphasen. Gewalt kommt zudem in allen gesellschaftlichen Schichten und Bevölkerungsgruppen vor.

Gewaltschutzgesetz schützt Frauen, Männer und Kinder

Die Bundesregierung nimmt die Aufgabe, in solchen Fällen den erforderlichen Schutz zu gewährleisten, ernst und setzt seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit Akteuren in Ländern, Kommunen und der Unterstützungspraxis "Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und zur Inverantwortungnahme der Täter" um. Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde jetzt ein wichtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt vollzogen. So kann zum Beispiel durch spezifisch angepasste Schutzanordnungen der Gewalttäter gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen und Abstand zum Opfer zu halten. Den Opfern häuslicher Gewalt wird dadurch nicht länger zugemutet, selbst für ihren Schutz zu sorgen und dabei den Verlust der vertrauten Umgebung in Kauf nehmen zu müssen.