Regionalkonferenz in Hamburg Schutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften

Dr. Ralf Kleindiek auf der 4. Regionalkonferenz in Hamburg
von links: Jan Pörksen, Staatsrat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Freie und Hansestadt Hamburg, Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, Maike Röttger von Plan International und Christian Schneider von UNICEF Deutschland © BMFSFJ

Die Fachtagungen richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter von Ländern, Regionen und Gemeinden sowie Wohlfahrtsverbände und Träger von Flüchtlingsunterkünften.

Anhand von konkreten Beispielen erläuterten bei dieser Fachtagung die Nichtregierungsorganisation Plan International Deutschland und die Malteser Werke, wie Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften in Hamburg und Schwerin umgesetzt werden können und welche positiven Effekte sich daraus für die Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere für Kinder und Frauen, ergeben.

Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften

Staatsekretär Dr. Kleindiek sagte:

"Der Schutz von Menschen in Flüchtlingsunterkünften muss weiter verbessert werden. Die Vorstellung, dass jemand, der es geschafft hat, vor Gewalt und Terror zu fliehen, in Deutschland wieder Opfer von Gewalt wird, ist unerträglich. Deshalb haben wir gemeinsam mit UNICEF und weiteren Partnern einen Leitfaden mit Mindeststandards entwickelt. Hinter diese Mindeststandards wollen wir nicht zurückfallen. Sie sehen einen Gestaltungsspielraum vor, denn wir wissen, dass wir für einen effektiven Schutz in Flüchtlingsunterkünften nicht eine Einheitslösung brauchen, sondern maßgeschneiderte Lösungen, die vor Ort passen. Wir haben einen klaren Auftrag: Die Menschenrechte gelten für alle Menschen. Sie sind nicht verhandelbar."

Die vierte von bundesweit insgesamt sieben Fachtagungen ist Teil der gemeinsamen Initiative "Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" des Bundesfamilienministeriums und des Kinderhilfswerks UNICEF. Gemeinsam mit weiteren Partnern wurden im Rahmen dieser Initiative Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte erarbeitet. Die Mindeststandards sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft gelten und erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen bis hin zum Risikomanagement bei Gewalt- und Gefährdungssituationen und dem Monitoring der erzielten Fortschritte.  

Koordinationsstellen für Gewaltschutz

Um Flüchtlingsunterkünfte bei der Umsetzung von Schutzkonzepten zu fördern, wurden in bundesweit 25 Flüchtlingsunterkünften Koordinationsstellen für Gewaltschutz eingerichtet. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren begleiten die Umsetzung von Schutzkonzepten vor Ort. Sie sind Ansprechperson für Bewohnerinnen und Bewohner, genauso wie für Beschäftigte und alle, die rund um die Unterkünfte aktiv sind. Zusätzlich stehen sie mit ihrer Expertise auch anderen Kommunen und Trägern zur Verfügung, die sich mit Schutzkonzepten und Mindeststandards beschäftigen wollen. 2017 sollen 75 weitere Unterkünfte mit Koordinationsstellen ausgestattet werden, um so in weiteren Gemeinschaftsunterkünften Schutzkonzepte zu errichten.