In vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften sind Frauen und Kinder vor Gewalt und Missbrauch nicht ausreichend geschützt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützen deshalb die Kommunen bei der Finanzierung entsprechender baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften.
Ab sofort stehen Städten und Gemeinden Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau sowie für den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und Kinder zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung gefördert. Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr bestehendes Programm Investitionskredit Kommunen (IKK). Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen zehn Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 Prozent pro Jahr. Insgesamt stehen bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Schutz und Zugang zu Spiel- und Lernangeboten
Der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, betonte: "Dort, wo sich Frauen und Kinder aufhalten, müssen besondere Vorkehrungen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt getroffen werden. Nicht nur personelle, sondern auch bauliche Maßnahmen sind nötig, wie zum Beispiel abschließbare Wohneinheiten und nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen. Und für die Kinder und Jugendlichen brauchen wir spezielle Räume, um ihnen den Zugang zu Spiel- und Lernangeboten zu ermöglichen."
Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands der KfW, betonte: "Bereits im September 2015 hat die KfW begonnen, die Kommunen mit zinslosen Darlehen bei der Finanzierung von Unterkünften für Flüchtlinge zu unterstützen. Nun werden wir in einem zweiten Schritt gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium gezielt die Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen und Kindern in den Flüchtlingseinrichtungen fördern."
Die Kredite für die Städte und Gemeinden werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt.
Vielfältige Kooperationen für mehr Sicherheit
Für das Bundesfamilienministerium gehört die KfW zu den zentralen Kooperationspartnern im Bestreben, die Situation geflüchteter Frauen und Kinder in Deutschland zu verbessern. So gibt es unter anderem eine Zusammenarbeit mit zahlreichen Wohlfahrtsverbänden, Trauma- und Folteropferzentren in Deutschland sowie mit UNICEF.
In gemeinsamer Initiative unterstützen das Bundesfamilienministerium und UNICEF zum Beispiel auch Schutzkonzepte in Form von Informations- und Hilfsangeboten. In mindestens 100 Flüchtlingseinrichtungen wird über die Bereitstellung entsprechender Informationen und Handbücher, über Schulungen von Personal und Mentoring aktiv der Schutz von Kindern und Frauen verbessert. In mindestens 100 Flüchtlingseinrichtungen wird UNICEF über Trainings und Materialien die Einrichtung der so genannten "Child Friendly Spaces", also kinderfreundlicher Zonen, unterstützen. In mindestens 200 Flüchtlingseinrichtungen werden Flüchtlingskinder im Vorschulalter Zugang zu strukturierten Lern- und Spielangeboten erhalten.