Im Interesse einer einheitlichen Praxis innerhalb des Geltungsbereichs des BGleiG hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Abstimmung mit den obersten Bundesbehörden und dem Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden Empfehlungen für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet. Die Empfehlungen werden den obersten Bundesbehörden als Orientierungsgrundlage für die Erstattung von Kosten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen, Dienstreisen und der Teilnahme an dienstlichen Ausbildungen zur Verfügung gestellt.
Empfehlungen zur Erstattung von Betreuungskosten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz
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