Am 18. September hat der "Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen" seine Arbeit aufgenommen. Er ist ein wichtiger Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten "Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen". Ziele der Zusammenarbeit sind der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen.
Dr. Franziska Giffey:
"Bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere häuslicher Gewalt, handelt es sich nicht um Einzelfälle: In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im Jahr 2016 wurden fast 110.000 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Delikten - darunter Mord, Totschlag, Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch ihre Partner oder Ex-Partner. Und das sind nur die Taten, die bei der Polizei angezeigt wurden. Diesen Frauen müssen wir helfen, der Gewalt zu entkommen. Es geht darum, dass wir für die betroffenen Frauen konkret etwas verbessern und Hilfestrukturen vor Ort stärken, die langfristig tragen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten."
Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungen langfristig sichern
Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen mit insgesamt über 6000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen.
Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit 5,1 Millionen Euro dafür vor. Im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro durch den Bund dafür zur Verfügung gestellt werden.
Zum Hintergrund
Dass ein "Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen" einberufen wird, ist im Koalitionsvertrag verankert. Zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Zu erarbeiten sind außerdem die Eckpunkte für das Bundesförderprogramm und die Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein einheitliches Vorgehen im Notfall, zum Beispiel in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung.