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Sprecher:
Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Ihnen hilft der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.260 Euro im Jahr. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind. Der Entlastungsbetrag wird über die Lohnsteuerklasse II, der Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt.Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können Sie auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommenssteuerveranlagung.
Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.