Mit der Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes wird der Aktualisierungsbedarf durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 9. April 2021 umgesetzt. Damit wird die Verordnung rechtsförmlich überarbeitet und die Durchführung von Sitzungen des Gremiums angepasst.
Insbesondere die Praxis der letzten beiden Jahre hat gezeigt, dass diverse SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen die Durchführung von Sitzungen des Gremiums erschwert haben. Dieses Problem soll durch die Möglichkeit gelöst werden, Sitzungen des Gremiums im Wege der Bild- und Tonübertragung durchzuführen.