Gesetzentwurf Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Bundeskindergrundsicherungsgesetz - BKG)

Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Die Kindergrundsicherung sollte Kinder besser vor Armut schützen: schneller, einfacher, direkter. Und sie sollte gleiche Chancen schaffen. Das Kindergrundsicherungsgesetz befindet sich gegenwärtig noch im parlamentarischen Verfahren. Nach dem Ende der Ampelkoalition ist in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht mehr zu erwarten.

Rund 70 Prozent der Bevölkerung unterstützen nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) die Bekämpfung von Kinderarmut. Mehr als 65 Prozent wünschen sich, dass mehr für die Chancengerechtigkeit von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft getan wird.

Auftrag aus dem Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag ist der Auftrag zur Einführung einer Kindergrundsicherung verankert. Dieser gibt den Rahmen vor, um die Kindergrundsicherung auszugestalten. Im Koalitionsvertrag heißt es:

"Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen."

 

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