Am 1. Januar 2012 trat das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft. Die Bundesregierung war verpflichtet, die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu berichten. Zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags hat das Bundesfamilienministerium die "Kooperationsplattform Evaluation Bundeskinderschutzgesetz" eingerichtet und eine Vielzahl unterschiedlicher wissenschaftlicher Forschungsvorhaben beauftragt, um wissenschaftliche Grundlagen zu Auswirkungen und Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes zu erhalten. Die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes konnte so wichtige Wegweiser zur Weiterentwicklung eines wirksamen und verlässlichen Kinderschutzes in Deutschland schaffen. Der Bericht der Bundesregierung bildet die Grundlage für weitere gesetzgeberische Verbesserungen im Kinderschutz.