Gleiche Arbeit = Gleicher Lohn? - Fragen Sie nach!

Entgelttransparenzgesetz

Titelseite des Flyers "Gleiche Arbeit - Gleicher Lohn"

Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes in Betrieben oder Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht, mehr Informationen über die Bezahlung im Betrieb zu erfahren. Der Auskunftsanspruch gibt Informationen über die Kriterien und Verfahren für die Festlegung des eigenen Entgelts sowie einer anderen gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit sowie über die Höhe des Vergleichsentgelts für diese Vergleichstätigkeit. Der Flyer zum Entgelttransparenzgesetz erklärt kurz und knapp die wichtigsten Fragen zum individuellen Auskunftsanspruch.