Teilhabe von Sinti und Roma Ständige Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma nimmt Arbeit auf

Die Mitglieder der Bund-Länder-Kommission bei der konstituierenden Sitzung in Berlin
Die Mitglieder der Bund-Länder-Kommission bei der konstituierenden Sitzung in Berlin © Kira Hofmann/BMFSFJ/photothek.de

Am 7. Oktober fand unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Dr. Mehmet Daimagüler, die konstituierende Sitzung der ständigen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma (BLK) statt. Die Kommission will eine wirksamere, besser abgestimmte Politik erreichen, die Sinti und Roma schützt und Hürden zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abbaut.

Teilhabe von Sinti und Roma fördern

Sinti und Roma an Bildung teilhaben zu lassen, ihre Kultur zu fördern, Präventionsmaßnahmen in Polizei und Justiz zu ergreifen und geflüchtete Roma zu integrieren, sind zentrale Bereiche, um Antiziganismus zu bekämpfen und gleichberechtigte Teilhabechancen für Sinti und Roma in Deutschland zu schaffen. Diese liegen in der Zuständigkeit der Länder. Deshalb müssen Bund und Länder dauerhaft zusammenarbeiten und sich über Maßnahmen und Strategien gegen Antiziganismus austauschen. 

Die Einrichtung des Gremiums geht auf eine zentrale Forderung aus dem Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus von 2021 und auf eine Forderung des Bundestags im Beschluss 20/9779 vom 14. Dezember 2023 zurück. Umgesetzt wurde diese Forderung auf Grundlage des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur BLK-Einrichtung am 20 Juni 2024. 
 

Die Aufgaben der Bund-Länder-Kommission sind:

  • den gegenseitigen Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen,
     
  • die Gesellschaft für das Phänomen Antiziganismus zu sensibilisieren und die angemessene gesellschaftliche Einordnung und Diskussion zu befördern,
     
  • Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, zum Schutz von Sinti und Roma, zu ihrer Sichtbarmachung in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, zum Erhalt und zur Pflege ihres kulturellen Lebens und zu ihrer chancengerechten Teilhabe auszusprechen, insbesondere auch zur Weiterentwicklung der Nationalen Strategie "Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!" zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland,
     
  • mit Empfehlungen und Anregungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an den Völkermord an Sinti und Roma im Nationalsozialismus und zur umfassenden Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts nach 1945 in Deutschland beizutragen,
     
  • Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus, des Schutzes und der Stärkung von Sinti und Roma und zur Integration von zugewanderten Roma anzuregen und gegebenenfalls gemeinsam vorzubereiten,
     
  • den internationalen Austausch in der Bekämpfung von Antiziganismus zu pflegen.
     

Mitglieder der Kommission sind der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland sowie die in den Ländern mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten Personen bzw. die in den Ländern fachlich zuständigen Stellen. Das Gremium steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesbeauftragten Dr. Mehmet Daimagüler und einer oder einem jährlich wechselnden Co-Vorsitzenden der Länder nach alphabetischer Reihenfolge.