Förderprogramm "Ehrenamt hilft gemeinsam" Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine fördern

Die Hilfsbereitschaft von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Wirtschaft war und ist hoch, um den aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland das Ankommen zu erleichtern. Die schnelle Hilfe ist dabei ebenso unerlässlich, wie das integrierende Element von Engagement und Ehrenamt. Hierbei kommen innovative soziale und häufig auch digitale Lösungen zum Einsatz.

Um das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt in Krisenzeiten zu stärken und anzuerkennen, startet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ein neues Förderprogramm. Unter dem Titel "Ehrenamt hilft gemeinsam - ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten" fördert es das vielfältige Engagement zugunsten der Geflüchteten aus der Ukraine. Anträge sind ab dem 20. Juli möglich, die Antragsfrist endet am 1. September. Die DSEE hat für das Programm zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bis Ende 2022 zur Verfügung gestellt bekommen.

Drei Handlungsfelder sichern breites Engagementspektrum

Das Förderprogramm "Ehrenamt hilft gemeinsam" ist in drei Handlungsfelder unterteilt, um eine möglichst große Bandbreite von Engagementvorhaben mit unterschiedlichem Aufbau und unterschiedlichen Herangehensweisen unterstützen zu können.

Handlungsfeld A: Engagement- und Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Unterstützung von Geflüchteten

Hier fördert die DSEE Engagement- und Ehrenamtsstrukturen durch neue oder weiterentwickelte innovative, soziale oder digitale Projekte zugunsten von Geflüchteten. Außerdem sollen in diesem Handlungsfeld auch Projekte bedacht werden, die im strukturschwachen oder ländlichen Raum durchgeführt werden.

Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Projekte, die Hilfe bei Beratung, Begleitung und Betreuung von Geflüchteten vor Ort geben sowie Rat- und Beistandssuchenden erste Orientierung und konkrete Unterstützung bieten.

Im Handlungsfeld A sind auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Projekte der Organisationsentwicklung förderfähig, wie zum Beispiel Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt. Darunter fallen unter anderem die Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von Freiwilligen, Qualifizierungs- und Beratungsleistungen, Anerkennungsformate und Kommunikationsmaßnahmen.

Handlungsfeld B: Schaffung oder Verbreitung von sozialen Innovationen

In diesem Handlungsfeld stärkt die DSEE wirksame neue oder innovative Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine und fördert deren Verbreitung. Dabei geht es darum, neue regionale Standorte in Deutschland zu schaffen, Angebote auf neue Zielgruppen auszuweiten oder diese mittels Digitalisierung weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen folgende Bereiche gefördert werden:

  • Gesundheit,
  • Gewinnung und Qualifizierung oder Vermittlung von Freiwilligen,
  • Bildung und Spracherwerb, Weiterbildung,
  • Mobilitätshilfen,
  • Angebote für Kinder und Jugendliche,
  • Behördenbegleitung,
  • Arbeitsmarktintegration,
  • Mentoring und Patenschaften sowie
  • Orientierung und
  • Information. 

Mithilfe von gezielten innovativen Integrationsangeboten in den genannten Bereichen sollen Geflüchtete von Anfang an beim Ankommen unterstützt und eingebunden werden.

Handlungsfeld C: Unterstützung und Stärkung von Hilfsnetzwerken und Initiativen

Gefördert werden sollen neu entstandene Hilfsnetzwerke, um vor Ort Engagementstrukturen im Sinne einer Vernetzung zwischen den vielfältigen örtlichen Akteurinnen und Akteuren aufzubauen sowie positive Wechselwirkungen zu schaffen.

Die Beteiligung von mindestens zwei der folgenden Gruppen ist erforderlich:

  • Zivilgesellschaft
  • Kommune (Verwaltung und Politik)
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft

Im Handlungsfeld C sind allein zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure antragsberechtigt. Ziel ist, Ressourcen und Wissen zu bündeln und bedarfsgerechte oder innovative Vorhaben vor Ort für Geflüchtete umzusetzen. Geflüchtete sollen wirksam und nachhaltig einbezogen werden, um die Netzwerkarbeit agil, zielgerichtet und an den Bedarfen der Zielgruppe auszurichten.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm