Nach dem Schulabschluss gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Unter anderem besteht die Möglichkeit, einen Jugendfreiwilligendienst zu absolvieren. Dazu zählen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), etwa in einer Kindertagesstätte, einer Pflegestation, beim Sportverein oder im Museum, und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zum Beispiel bei einem Tierschutzverein, einer Umweltstiftung oder auf einem Öko-Bauernhof.
Die vielfältigen Angebote in den Jugendfreiwilligendiensten ermöglichen interessierten jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren über einen Zeitraum von sechs bis 18 Monaten (die meisten Dienste dauern zwölf Monate) nicht nur etwas Nützliches zu tun, indem sie sich für die Gesellschaft engagieren, sondern bieten auch Orientierung: Ist beispielsweise ein Pflegeberuf für mich eine dauerhafte Perspektive? Bin ich handwerklich geschickt genug für meinen Traumberuf?
Die Jugendfreiwilligendienste sind Bildungsdienste und verbessern die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Während des gesamten Dienstes werden die Freiwilligen pädagogisch begleitet; neben individueller Betreuung bedeutet dies bei einem zwölfmonatigen Dienst den Besuch von mindestens 25 Seminartagen, die durch die Freiwilligen auch mitgestaltet werden können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Freiwilligendienstes erwerben wichtige soziale und personale Kompetenzen, die unter anderem auch als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt gefragt sind. Freiwillige leisten somit nicht nur einen wertvollen Beitrag - für die Gesellschaft, sondern profitieren auch für sich selbst.
FSJ und FÖJ können auch im Ausland geleistet werden. Für einen Auslandsaufenthalt stehen für junge Freiwillige jedoch auch spezielle dafür konzipierten Auslandsfreiwilligendienste, zum Beispiel der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD), zur Verfügung.
Gesetzlich geregelt und zugleich flexibel
Die Rahmenbedingungen für FSJ und FÖJ werden durch das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) vorgegeben. Sofern zwischen Einsatzstelle und Träger auf der einen Seite und freiwilligendienstleistender Person auf der anderen Seite eine Einigung erzielt wird, kann eine Freiwilligendienst auch in Teilzeit geleistet werden (mehr als 20 Stunden pro Woche sind aber vorgeschrieben).
Freiwillige im FSJ/FÖJ sind grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger beziehungsweise die Einsatzstelle. Darüber hinaus besteht grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen.
Während des Einsatzes erhalten die Freiwilligen normalerweise ein Taschengeld. Zusätzlich zum Taschengeld können Mobilitätszuschläge oder entsprechende Sachleistungen gewährt werden. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt beziehungsweise als Geldersatzleistungen gezahlt werden. Das Bundesfamilienministerium fördert auf Grundlage der Förderrichtlinien-Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD) vom 11. April 2012 die pädagogische Begleitung der Freiwilligen mit einem trägerbezogenen Festbetrag von bis zu 200 Euro pro Monat.
Die Servicestelle Jugendfreiwilligendienste beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) steht an einem Freiwilligendienst interessierten Personen, Trägern, Einsatzstellen und den Freiwilligen selbst beratend und unterstützend zur Seite.