Die fachschulischen Ausbildungen werden an den Fachschulen für Sozialwesen mit den Fachrichtungen Sozialpädagogik (Erzieherin oder Erzieher) oder Heilerziehungspflege oder Heilpädagogik durchgeführt.
Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger arbeiten mit Menschen mit Behinderungen, Hilfebedarf oder Einschränkungen. In Einrichtungen für psychisch Erkrankte, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder integrativen Kindergärten - sie sind in fast jeder Einrichtung tätig, die mit Menschen zu tun hat. Sie begleiten Menschen mit Assistenzbedarf auch in deren persönlichem Umfeld, zum Beispiel in der eigenen Wohnung. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Das muss sichtbarer werden!
Das Bundesfamilienministerium thematisiert die Situation der Fachkräfte in der Behindertenhilfe und speziell in der Heilerziehungspflege in Gesprächen mit den Partnerinnen und Partnern in Bund und Ländern sowie mit den Tarifpartnerinnen und -partnern. Eine schulgeldfreie und praxisintegrierte Ausbildung, die vergütet wird, kann dem Fachkräftemangel besser entgegenwirken. Für den Beruf der Heilerziehungspflege hat die Kultusministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt - in Anlehnung an den Aufwertungsprozess des Erzieherberufs. Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin und zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zu überarbeiten. Es wurde ein kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil entwickelt und die Regelungen in der Rahmenvereinbarung über Fachschulen wurden entsprechend angepasst. Im Dezember 2021 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beides verabschiedet. Ein schärfer konturiertes Berufsprofil, bundeseinheitliche Ausbildungsstandards und eine enge Verzahnung der Lernorte Theorie und Praxis sollen die Attraktivität des Berufs steigern.
Wege in den Beruf der Heilpädagogik
Überall dort, wo Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen vor Teilhabebarrieren stehen - sei es durch eine Beeinträchtigung und Behinderung oder durch sonstige erschwerte Lebensbedingungen - sind Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gefragt. Sie beraten, fördern, bilden, begleiten und unterstützen Menschen und dessen Umfeld von der Frühförderung über Kindertageseinrichtungen, die Jugendhilfe, schulische Bereiche, Assistenzdienste für erwachsene Menschen bis zur Altenhilfe. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen haben auch einen gesellschaftlichen Auftrag und können beispielsweise bei der Stadt oder einem Landkreis arbeiten, um inklusive Strukturen vor Ort zu erreichen und zu erhalten.
Um Heilpädagogin beziehungsweise Heilpädagoge zu werden, ist es notwendig nach einer ersten fachschulischen Qualifikation (in der Regel Erzieherin und Erzieher oder Heilerziehungspflegerin und -pfleger) oder einer vergleichbaren Qualifikation eine zweite Fachschulausbildung zu absolvieren. Zudem gibt es die Möglichkeit, Heilpädagogik an einer Hochschule zu studieren. Beide Wege in den Beruf der Heilpädagogin beziehungsweise des Heilpädagogen können in Vollzeit oder auch berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden.
Der aktuelle Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist ein Medianentgelt (mittleres Einkommen) von 3682 Euro aus. Heilpädagogische Leistungen finden sich in einigen Verordnungen, Landesgesetzen und auch im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, hier gemäß § 79 SGB IX als Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder und gemäß § 112 als Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
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