Die Führungspositionen-Richtlinie der Europäischen Union (EU) steht für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Denn Frauen sind in den Führungsetagen privater Unternehmen auch in der gesamten EU nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Führungsetagen börsennotierter Unternehmen in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist, das Ziel von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder insgesamt 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zusammengerechnet zu erreichen. In Deutschland gelten durch die Vorgaben des FüPoG sowie des FüPoG II bereits umfangreiche Maßnahmen.
Deutschland hat am 14. März 2022 zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt. Am 16. Juni 2022 hat die französische Ratspräsidentschaft beim Rat für Beschäftigung und Soziales (EPSCO-Rat) in Luxemburg darüber informiert, dass die Trilogergebnisse mit dem Europäischen Parlament am 15. Juni 2022 gebilligt wurden. Die Führungspositionen-Richtlinie ist am 27. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Artikel 10 der RICHTLINIE (EU) 2022/2381 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen „Jeder Mitgliedstaat bezeichnet eine oder mehrere Stellen, deren Aufgabe darin besteht, die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen. Zu diesem Zweck können Mitgliedstaaten beispielsweise Gleichstellungsstellen benennen, die gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates benannt wurden.“
Zur Umsetzung der Richtlinie wurde im BMFSFJ in der Abteilung „Gleichstellung“ eine Stelle nach Art. 10 FüPo-RL eingerichtet. Sie ist Ansprechstelle für die Förderung, Analyse, Beobachtung und Unterstützung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften. Dies betrifft aktuell in Deutschland ca. 350 Unternehmen.
Im Übrigen konnte Deutschland auf Grund der bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen des FüPoG und FüPoG II von einer Aussetzungsklausel Gebrauch machen, so dass es vorerst keiner weiteren Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bedarf.
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