Das Bundesjugendministerium hat seit 2015 mit zahlreichen Partnern vielfältige Einzelvorhaben umgesetzt, die sich an den Leitlinien, Grundsätzen und Zielen der "Eigenständigen Jugendpolitik" orientieren.
Was bedeutet "Eigenständige Jugendpolitik"?
Die "Eigenständige Jugendpolitik" richtet sich an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie eröffnet gesellschaftliche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten, die für junge Menschen attraktiv sind, so dass sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten und mit Zuversicht in die Zukunft blicken können.
Sie ist vorbeugend und ausgleichend, sie ermöglicht allen Jugendlichen mit unterschiedlichen Ausgangslagen faire Chancen. Besondere Unterstützung bietet sie jungen Menschen, die unter erschwerten Bedingungen leben oder die den gesellschaftlichen Anforderungen noch nicht gewachsen sind.
"Eigenständige Jugendpolitik" fördert geeignete Verfahren und Strukturen wie Selbstorganisationen und Zusammenschlüsse, damit Jugendliche ihre Interessen geltend machen können. Jugendliche sollen mitentscheiden, wie ihre Lebenswelten gestaltet werden und wie ihre Zukunft beeinflusst wird. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und steuern Wesentliches zu gesellschaftspolitischen Themen bei.
"Eigenständige Jugendpolitik" ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur mit allen relevanten Akteuren - unter anderem Schule, Jugendhilfe, Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und der jungen Generation selbst - erfolgreich gestaltet werden kann.
Sie macht Potenziale und Chancen, die unsere Gesellschaft durch die Jugend erhält, sichtbar und erfahrbar. Sie wertschätzt das Engagement Jugendlicher und befördert ihr positives Bild in der Öffentlichkeit.