Aufgabe des Staates ist es, Kinder und Jugendliche durch effektive und praxiswirksame Jugendschutzvorschriften vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen und ein gutes Aufwachsen mit Medien zu gewährleisten.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt unter anderem den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen, Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten. Gemeinsam mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) geschaffen.
Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas schützen
Das vom Bundesjugendministerium vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist am 1. April 2016 in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.
Update für den Jugendmedienschutz im Jugendschutzgesetz
Das Ziel des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" ist ein zeitgemäßer und zukunftssicherer Kinder- und Jugendmedienschutz, der die wesentlichen Risiken erfasst und Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien gewährleistet. Das Gesetz ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten.
Das neue Jugendschutzgesetz schafft:
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen.
- Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen.
- Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.
Die Reform sorgt dafür, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten - ob online oder im Einzelhandel. Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente müssen durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden.
Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei der Nutzung von Social-Media-Diensten sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.
Zur stetigen Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und zur effektiven Durchsetzung der Regelungen wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Ein Beirat stellt dabei sicher, dass die Perspektive von Kindern und Jugendlichen nachhaltig in der Tätigkeit der Bundeszentrale verankert wird. Erstmals werden dabei auch Kinder und Jugendliche direkt beteiligt.
Verbesserungen in der Praxis
Die Verbesserung des Vollzugs ist eine wesentliche Voraussetzung für einen effektiven Jugendschutz. Die besten Vorschriften nützen wenig, wenn sie in der Praxis nicht beachtet und eingehalten werden.
Das Thema in die Öffentlichkeit tragen
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erzielen in der Praxis hohe Aufmerksamkeit für die Jugendschutzvorschriften. Insbesondere unter dem Motto "Jugendschutz: Wir halten uns daran!" und "Jugendschutz konsequent umsetzen" leistet das Bundesjugendministerium intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit für Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch Eltern sowie Kinder und Jugendliche.