Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) besteht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) im familiären Bereich und aus dem institutionellen Bereich.
FSM im familiären Bereich
Der FSM richtet sich an Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in der Familie oder im familiären Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt haben. Betroffene können Sachleistungen zur Abmilderung von Folgebeeinträchtigungen beantragen. Das können zum Beispiel Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Bildungsmaßnahmen sein. Die Leistungen müssen geeignet sein, Folgebeeinträchtigungen sexualisierter Gewalt abzumildern. Gewährt werden Leistungen, die von den gesetzlichen Hilfesystemen (zum Beispiel Krankenkasse, Jobcenter) nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang finanziert werden.
Pro Person können Leistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Menschen mit einer Schwerbehinderung können darüber hinaus Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5000 Euro beantragen, die notwendig und angemessen sind, damit sie die Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können (zum Beispiel für Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten). In Einzelfällen kann durch eine Schwerbehinderung auch ein erhöhter Bedarf an einer Regelleistung entstehen.
EHS institutioneller Bereich
Das EHS institutioneller Bereich richtet sich an Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen sexualisierte Gewalt erlebt haben und noch heute an den Folgewirkungen leiden.
Art und Höhe der möglichen Leistungen sind wie beim FSM. Der wesentliche Unterschied zum FSM besteht darin, dass die Entscheidung über die Gewährung von Hilfeleistungen die jeweilige Institution trifft. Sie berücksichtigt dabei die Empfehlung der Clearingstelle. Auch für die Auszahlung der Leistungen sind ausschließlich die Institutionen verantwortlich.
Anträge mit institutionellem Bezug können nur bearbeitet werden, wenn sich die jeweilige Institution am EHS beteiligt. Eine Liste der Institutionen, die sich am EHS beteiligen, finden Sie hier.
In einigen Fällen haben Betroffene sowohl im familiären als auch im institutionellen Bereich sexualisierte Gewalt erlebt. Auch bei dieser sogenannten Mehrfachbetroffenheit können Leistungen beim EHS beantragt werden. Die Leistungen werden dann anteilig vom FSM und der betreffenden Institution finanziert.