Dem Deutschen Bundestag ist nach § 9 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) in jeder Legislaturperiode über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes sowie über die Entsendung von Frauen in wesentliche Gremien außerhalb des Bereiches des Bundes zu berichten. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz, das im September 1994 als Artikel 11 des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes in Kraft trat, hat das Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien zu schaffen oder zu erhalten (§ 1 BGremBG).
Für den Vierten Gremienbericht, der einen durchschnittlichen Frauenanteil von 19,7 Prozent ermittelte, wurden zum Stichtag 30. Juni 2005 309 Gremien im Einflussbereich des Bundes untersucht, von denen noch immer 14,2 Prozent ausschließlich mit Männern besetzt waren, auch wenn deren Anteil seit dem Dritten Gremienbericht deutlich zurückgegangen ist.