Am 18. Januar hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beraten. Der Gesetzentwurf wurde zuvor am 1. November 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zu verbessern. So soll es beispielsweise einfacher werden, einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit zu absolvieren. Außerdem soll die Obergrenze für das Taschengeld angehoben und ein Mobilitätszuschlag gezahlt werden können.
Lisa Paus: "Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst und in den Jugendfreiwilligendiensten schenken unserer Gesellschaft ein Jahr ihres Engagements. Dafür wollen wir ihnen gute Rahmenbedingungen bieten: Es wird ihnen zukünftig möglich sein, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne Gründe nachweisen zu müssen. Außerdem werden wir die Obergrenze des Taschengeldes anheben. Dabei geht es uns auch um Anerkennung ihres wichtigen Beitrags - insbesondere zur Förderung unserer Demokratie. Ich freue mich, dass das Freiwilligen-Teilzeitgesetz jetzt im Bundestag beraten wird und damit einen weiteren Schritt zum Inkrafttreten geht."
Freiwilligendienst in Teilzeit soll erleichtert werden
Freiwillige unter 27 Jahren sollen einfacher einen Teilzeit-Freiwilligendienst leisten können. Bisher ist ein Einsatz in Teilzeit nur möglich, wenn besondere persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorliegen. Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz wird es für Freiwillige unter 27 Jahren möglich sein, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne Gründe nachweisen zu müssen.
Voraussetzung ist weiterhin, dass der Dienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und alle Beteiligten, insbesondere die Einsatzstellen, mit der Teilzeit einverstanden sind. Damit werden die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeitregelungen unterstützt.
Freiwillige können ein höheres Taschengeld erhalten
Die Freiwilligen erhalten für ihr Engagement ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Dabei gilt eine Obergrenze, die zwar dynamisch ist und jährlich angepasst wird, deren Berechnungsgrundlage jedoch seit Einführung nicht angepasst wurde. Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz sieht diese Anpassung nun vor.
Konkret soll die Obergrenze, auf Basis der für 2024 geltenden Werte, um 151 Euro steigen: Von 453 Euro auf 604 Euro monatlich. Zusätzlich können Einsatzstellen nun Mobilitätszuschläge zahlen. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Taschengeld erhalten als bisher.